Eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung EBMP

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Die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung (EBMP) bietet Personen mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) die Möglichkeit, nach individueller Vorbereitung an einer zentral durch das SBFI organisierten Prüfung die eidgenössische Berufsmaturität zu erlangen, ohne vorher den Berufsmaturitätsunterricht in einem anerkannten Bildungsgang für die Berufsmaturität zu besuchen.

Das eidgenössische Berufsmaturitätszeugnis zur bestandenen EBMP attestiert die Fachhochschulstudienreife und das Erreichen der Kompetenzen in der erweiterten Allgemeinbildung, wie sie im Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität (PDF, 2 MB, 24.10.2017) (RLP-BM) vom 18. Dezember 2012 festgehalten sind. Die EBMP orientiert sich dabei an der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) vom 24. Juni 2009. 

EBMP 2024

Ab Januar 2024 kann man sich auf dieser Homepage für die EBMP 2024 anmelden. Die Anmeldefrist ist der 1. März 2024.

 Bis zur Anmeldefrist müssen alle Dokumente (EFZ, allfälliges Sprachdiplom und Gesuch um Nachteilsausgleich) eingereicht werden, eine nachträglicher Einreichung wird nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie für Fragen zur EBMP die Seite Weiterführende Informationen zur EBMP.

Ausrichtungen

Die Prüfung wird für die folgenden Ausrichtungen angeboten:

  • Technik, Architektur, Life Sciences;
  • Wirtschaft und Dienstleistungen (Typ Wirtschaft und Typ Dienstleistungen);
  • Gesundheit und Soziales (Variante Naturwissenschaften und Variante Wirtschaft und Recht);
  • Natur, Landschaft und Lebensmittel;
  • Gestaltung und Kunst;

Die Bestimmungen für die Prüfung sind vom SBFI geregelt und in der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung (VEBMP) vom 5. Mai 2022 festgehalten. Die ergänzenden Richtlinien des SBFI zur eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfung (PDF, 911 kB, 02.11.2022) vom 1. Oktober 2022 konkretisieren diese Vorgaben mit Hinweisen auf die Prüfungen in den einzelnen Fächern respektive zu Erstellung und Präsentation der interdisziplinären Projektarbeit (IDPA).

Eine Übersicht der Prüfungsfächer und IDPA sowie der Prüfungsform und -dauer (PDF, 175 kB, 23.02.2018) erlaubt den raschen Überblick. 

Ausschreibung, Prüfungsdaten und Termine

Die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung findet einmal jährlich im Juli/August statt.

Ausschreibung:
Die Ausschreibung für die EBMP 2024 wird hier am 1. Dezember 2023 publiziert.

Prüfungsdaten EBMP 2024:

  • Schriftliche Prüfungen:
    Juli / Datum und Ort wird mit der Ausschreibung am 1. Dezember 2023 bekanntgegeben. 
  • Mündliche Prüfungen: 
    August / Datum und Ort wird mit der Ausschreibung am 1. Dezember 2023 bekanntgegeben.
  • Frist zur Einreichung der IDPA:
  • Die schriftliche Arbeit (IDPA) ist sowohl elektronisch als auch in ausgedruckter Form in zwei Exemplaren bis spätestens am 1. Mai 2024 einzureichen.
  • Rückzug:
    Die Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Anmeldung bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der IDPA ohne Begründung zurückziehen. Der Rücktritt ist dem Prüfungssekretariat schriftlich mitzuteilen.

IDPA: Themen und Informationen

Bei der Interdisziplinären Projektarbeit (IDPA) handelt es sich um eine individuelle, selbstständige erstellte Arbeit. Ein Plagiat führt zum Nichtbestehen der Prüfung. Die IDPA muss im Rahmen des für die jeweilige Ausrichtung definierten Themas verfasst werden.

  • Thema für die Ausrichtung Gesundheit und Soziales:
    Wird am 31. Oktober 2023 publiziert.
  • Thema für die Ausrichtung Technik, Architektur und Life Sciences:
    Wird am 31. Oktober 2023 publiziert.
  • Thema für die Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen:
    Wird am 31. Oktober 2023 publiziert.
  • Thema für die Ausrichtung Natur, Landschaft und Lebensmittel:
    Wird am 31. Oktober 2023 publiziert.
  • Thema für die Ausrichtung Gestaltung und Kunst:
    Wird am 31. Oktober 2023 publiziert.

Informationen zur Einreichung und zum Verfassen der schriftlichen Arbeit finden Sie in folgenden Dokumenten:

Dokumentation: Liste der literarischen Werke und Hilfsmittel

Rechtliche Grundlagen: Verordnung, Richtlinien, Rahmenlehrplan 

Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität (PDF, 2 MB, 24.10.2017)Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, gestützt auf Artikel 12 Absatz 1 der Berufsmaturitätsverordnung (BMV) vom 24. Juni 2009, erlässt den nachfolgenden Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität:

Kontakt

SBFI, Alexandre Monnerat
Wissenschaftlicher Berater

SBFI, Sujene Suresh
Sachbearbeiterin

Prüfungssekretariat
Maturitätsprüfungen
T +41 58 469 78 74
Mo-Fr: 9:00 bis 11:30 Uhr

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/maturitaet/berufsmaturitaet/ebmp.html