Schweizerische Maturitätskommission

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Die Schweizerische Maturitätskommission (SMK) ist eine Gruppe von Expertinnen und Experten, die sich im Auftrag von Bund und Kantonen auf gesamtschweizerischer Ebene mit Fragen der gymnasialen Maturität und der Maturitätsanerkennung befasst.

Rechtliche Grundlage

Die Schweizerische Maturitätskommission ist in der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen verankert (Artikel 2-4), die am 16. Januar/
15. Februar 1995 zwischen dem Bundesrat und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK abgeschlossen wurde.

Diese Verwaltungsvereinbarung sieht im Wesentlichen vor, dass die beiden Partner

  • je eigene aber gleich lautende Anerkennungsreglungen vorsehen (siehe MAV/MAR = Anerkennungsverordnung des Bundesrates und Anerkennungsreglement der EDK);
  • gemeinsam eine Maturitätsanerkennungskommission einsetzen, bzw. die bisherige Bundeskommission künftig als gemeinsame Kommission weiterführen (SMK);
  • die Anerkennungsreglungen im Sinne einer besseren Transparenz in einem gemeinsamen Dokument publizieren.

Auftrag

Die Schweizerische Maturitätskommission hat folgende Aufgaben:

Zusammensetzung

Die Schweizerische Maturitätskommission ist eine gemeinsame Kommission von Bund (WBF) und Kantonen (EDK). Ihre rund 20 Mitglieder werden je hälftig von den beiden Trägern gewählt. Dabei konzentriert sich das WBF in erster Linie auf die Mitglieder aus den Hochschul-, die EDK auf diejenigen aus den Mittelschulkreisen.

Einige Hinweise zum Ursprung der Kommission

Aktuell wurde die Frage einer einheitlichen Regelung des Maturitätswesens durch das Konkordat von 1867 über die Freizügigkeit für Inhaber medizinischer Berufspatente, da durch dieses Konkordat und das spätere Bundesgesetz (1877) nicht nur die Prüfungsanforderungen für das Medizinstudium, sondern auch die Vorbildung zum Medizinstudium einheitlich geregelt werden sollten. Treibende Kräfte waren damals indessen nicht nur die Medizinalkreise, sondern auch der VSG, der vor allem unter dem Aspekt der "grundsätzlichen Berechtigung und praktischen Durchführung der Maturität" Thesen erarbeitete und diese dann 1873 auch verabschiedete.

Nachdem die Medizinalprüfungen selber bereits zweimal in einschlägigen Erlassen reglementiert gewesen waren, erarbeitete die Medizinalprüfungsbehörde im Jahre 1873 ebenfalls ein erstes Maturitätsprogramm, um eine genügende Vorbildung der künftigen Mediziner sicherzustellen. Dieses Programm wurde 1888 erneuert und war gleichzeitig die Grundlage für die Einsetzung einer gesamtschweizerischen, einer eidgenössischen Maturitätskommission (1891).

Diese Kommission bestand ursprünglich aus drei, ab 1926 aus elf Mitgliedern. Erst Ende der Sechzigerjahre wurde sie auf rund 20 Mitglieder ausgebaut. Die Aufgaben der Kommission waren von Beginn weg in etwa vergleichbar mit dem heutigen Auftrag.

Näheres zur Entstehung der Kommission und zur Entwicklung des schweizerischen Gymnasialwesens findet sich in der Publikation A. Vonlanthen, U.P. Lattmann, E. Egger "Maturität und Gymnasium", Bern 1978.

Archiv

Kontakt

SBFI, Dominik Noser
Leiter Ressort
Maturitätsprüfungen
T +41 58 462 74 85

SBFI, Mirella Cerimoski
Sekretariat
Maturitätsprüfungen
T +41 58 465 85 37

Schweizerische Maturitätskommission SMK
c/o SBFI
Einsteinstrasse 2
3003 Bern

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