Anerkennungsverfahren

matur-anerkennung

Auf gymnasialer Stufe bestehen drei Arten von Anerkennungsverfahren, welche durch die schweizerische Maturitätskommission (SMK) geführt werden:

  1. Verfahren zur Anerkennung von kantonalen oder kantonal anerkannten gymnasialen Maturitätsausweisen
  2. Verfahren zur Anerkennung kantonaler zweisprachiger Maturitäten an den öffentlichen Gymnasien
  3. Verfahren zur Ermächtigung von Schulen mit eidgenössisch anerkannter gymnasialer Maturität, die Ergänzungsprüfung Passerelle selber abzunehmen

Bei allen drei Verfahren reicht der Standortkanton ein entsprechendes Gesuch bei der SMK ein.

1)
Einleitung
Auf Antrag eines Kantons können kantonale und kantonal anerkannte gymnasiale Maturitätsausweise durch den Schweizerischen Bundesrat und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) gesamtschweizerisch anerkannt werden. Mit der Anerkennung wird festgestellt, dass die Zeugnisse gleichwertig sind und den Mindestanforderungen der Verordnung des Bundesrates/des Reglements der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen entsprechen.

Verfahren
Die Kantone reichen ihr Anerkennungsgesuch, in dem sie über alle rechtlich relevante Aspekte der geplanten Ausbildung informieren, bei der Schweizerischen Maturitätskommission ein. Diese prüft das Gesuch und stellt anschliessend Antrag an den Vorstand der EDK und an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), welche schliesslich den Entscheid fällen.

2)
Einleitung
Kantonal erteilte zweisprachige Maturitätsausweise können auf Antrag eines Kantons durch den Schweizerischen Bundesrat und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ebenfalls gesamtschweizerisch anerkannt werden. Dazu müssen sie die Minimalanforderungen erfüllen, welche im Reglement der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) vom 16. März 2012 für die Anerkennung kantonaler zweisprachiger Maturitäten festgehalten sind.

Verfahren
Das Vorgehen ist grundsätzlich gleich wie bei der Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen. Das Gesuch, welches über alle rechtlich relevante Aspekte des geplanten bilingualen Lehrgangs informiert, ist an die SMK zu richten. Diese prüft das Gesuch und stellt anschliessend Antrag an die EDK und das WBF.

3)
Einleitung
Die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen (kurz: Ergänzungsprüfung „Passerelle“) steht unter der Aufsicht der  Schweizerischen Maturitätskommission (SMK). Auf Antrag eines Kantons kann eine Schule mit gesamtschweizerisch anerkannten gymnasialen Maturitätsausweisen ermächtigt werden, die Ergänzungsprüfung selber abzunehmen. Die Voraussetzungen dazu sind in der entsprechenden Verordnung und in den Richtlinien festgehalten.

Verfahren
Das Gesuch, welches über alle rechtlich relevante Aspekte des geplanten Vorbereitungskurses und der Abschlussprüfung informiert, ist bei der SMK mindestens sechs Monate vor Ausbildungsbeginn einzureichen.

Kontakt

SBFI, Dominik Noser
Leiter Ressort
Maturitätsprüfungen
T +41 58 462 74 85

SBFI, Mirella Cerimoski
Sekretariat
Maturitätsprüfungen
T +41 58 465 85 37

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