In Anwendung des Urheberrechtsgesetzes (URG) vom 9. Oktober 1992 wie auch des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) vom 17. Dezember 2004, wird der Zugang zu den Maturitätsprüfungsaufgaben eingeschränkt. Die Prüfungen werden vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI mit Passwortschutz auf seiner Homepage zur Verfügung gestellt.
Den Zugang zum passwortgeschützten Bereich erhalten Institutionen (Schulen) und Einzelpersonen, die einen begründeten Antrag an das SBFI stellen und dazu dieses Formular vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einsenden. Der Zugang für Einzelpersonen gilt für ein Kalenderjahr und kann im selben Antrag um 1 Jahr verlängert werden. Institutionen können den Zugang ohne zeitliche Beschränkung beantragen.