Prüfung

Abwesenheit während der Prüfungssession

Was muss ich tun, wenn ich während der Prüfungssession krank werde oder ich aufgrund höherer Gewalt eine Prüfung nicht besuchen kann?
In einem solchen Fall sollten Sie umgehend das Prüfungssekretariat benachrichtigen. Im Falle einer Erkrankung gilt:

  • Wenn Sie bereits zu Beginn der Session krank sind, wird die Abwesenheit als Rückzug aufgrund einer Erkrankung bewertet.
  • Wenn Sie zum Zeitpunkt der Erkrankung bereits einige Prüfungen absolviert haben, wird die Abwesenheit als Unterbruch taxiert. Dabei müssen die fehlenden Prüfungsteile an der kommenden Session absolviert werden womit der Unterbruch beendet wird.

Ausnahmeregelungen

Ich fühle mich durch Dyslexie, Farbenblindheit, Panikattacken, oder andere Einschränkungen für das Ablegen der Prüfung benachteiligt. Daher möchte ich zum Nachteilsausgleich spezielle Bedingungen beantragen (bspw. zusätzliche Prüfungszeit, Benutzung eines Notebook, etc.).
Sie senden ein Gesuch an die Schweizerische Maturitätskommission SMK. Darin beschreiben Sie den Nachteil und geben an, welchen Nachteilausgleich Sie beantragen. Diesem Schreiben legen Sie entsprechende ärztliche Zeugnisse respektive fachliche Bestätigungen bei. Zu beachten ist, dass Ihr Gesuch bereits 3 Monate vor Anmeldeschluss eingereicht sein muss, damit die Kommission genügend Zeit zur Prüfung desselben hat.

Anerkennung von Sprachdiplomen

Ich habe einen Sprachaufenthalt mit dem Erwerb eines Sprachdiploms abgeschlossen. Kann ich dadurch von der entsprechenden Sprachprüfung dispensiert werden?
Bei der Ergänzungsprüfung ‘Passerelle‘ besteht keine Möglichkeit, Sprachdiplome anrechnen zu lassen. Sie müssen die Prüfung in allen Fächern ablegen.

Wiederholung der Prüfung

Muss ich beim zweiten Prüfungsversuch neue literarische Werke wählen?
In der Erstsprache sind die Werke je Prüfungssession vorgegeben, da müssen Sie sich in neue Werke einarbeiten. In der Zweitsprache hingegen können Sie dieselben Werke noch einmal angeben.

Muss ich bei der Prüfungswiederholung in allen Fächern nochmals antreten?
In den Fächern, in welchen Sie eine Note 5 (oder besser) erreicht haben, müssen Sie die Prüfung nicht noch einmal absolvieren.

Kontakt

SBFI, Christoph Leiber
Wissenschaftlicher Berater
Maturitätsprüfungen
T +41 58 481 29 37

SBFI, Mirella Cerimoski
Sekretariat
Maturitätsprüfungen
T +41 58 465 85 37

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/maturitaet/gymnasiale-maturitaet/passerelle/faq/pruefung.html