Alte Prüfungsaufgaben
Erhalte ich Zugang zu Prüfungsaufgaben vergangener Prüfungssessionen?
Ja. Dazu müssen Sie das entsprechende Antragsformular ausfüllen und dem SBFI zustellen.
Erhalte ich auch die Lösungen zu Prüfungsaufgaben vergangener Prüfungssessionen?
Nein. Wir publizieren zwar die Aufgabenstellungen, was eine Einschätzung des zu erwartenden Schwierigkeitsgrads erlaubt. Die zu den Korrekturen verwendeten Korrekturschlüssel sind Arbeitsinstrumente der Korrigierenden; sie werden - einerseits aus Kostengründen, andererseits aus didaktischen Überlegungen - nicht in „Musterlösungen“ weiterverarbeitet und publiziert.
Autodidaktische Vorbereitung
Kann ich mich ohne den Besuch einer Vorbereitungsschule auf die Prüfungen vorbereiten?
Ja. Dazu gibt es die schweizerischen Prüfungen. Wenn Sie eine eidgenössische Berufsmaturität haben, geht das!
Wo finde ich den Stoffplan für die Prüfungen?
Sie finden den Stoffplan in den Prüfungs-Richtlinien.
Wie gross ist meine Chance, als Autodidaktin resp. Autodidakt die Prüfung bestehen zu können?
Auch mit einer autodidaktischen Vorbereitung ist eine erfolgreiche Absolvierung der Prüfung absolut möglich.
Rechtliche Grundlagen
Welche Dokumente muss ich lesen, um das Prüfungsverfahren kennen zu lernen?
Sowohl die Verordnung über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen wie auch die entsprechenden Prüfungsrichtlinien sind genau zu lesen. Sie finden diese beiden Dokumente auf unserer Homepage. Sie sollten auch alle weiteren Informationen auf der Homepage beachten.
Prüfungsversuche
Ich habe an einer anerkannten öffentlichen Vorbereitungsschule die Ergänzungsprüfung nicht bestanden. Kann ich nun die schweizerische Prüfung versuchen? Und wenn ja: wie viele Prüfungsversuche habe ich an der schweizerischen Prüfung?
Bei den schweizerischen Prüfungen haben Sie 2 Prüfungsversuche unabhängig davon, ob Sie schon an einer anerkannten Schule einen Prüfungsversuch unternommen haben.
„Erste Teilprüfung“, „zweite Teilprüfung“, „Gesamtprüfung“
Was bedeuten „erste Teilprüfung“, „zweite Teilprüfung“, „Gesamtprüfung“?
Wenn jemand die Prüfungen sämtlicher Fächer an einer Prüfungssession absolviert, spricht man von einer „Gesamtprüfung“. Es gibt die Möglichkeit, die Prüfung in zwei Teile aufzuteilen. Dabei können Sie den ersten Teil an der Wintersession, den zweiten Teil dann an der Sommersession absolvieren. Die Fächer sind für die einzelnen Prüfungsteile vorgegeben (vgl. Richtlinien Seite 5).
Stoffprogramm
Gibt es Angaben zu geeigneten Lehrmitteln, um den Stoff gut lernen zu können?
Die Lerninhalte sind in den Richtlinien präzis vorgegeben. Wie Sie sich die nötigen Kenntnisse aneignen, ist Ihnen überlassen; dazu geben wir keine Empfehlungen ab. Sie können sich dazu allenfalls bei vorbereitenden Schulen erkundigen, welche Lehrmittel im Unterricht eingesetzt werden. Oder Sie können jemanden aus Ihrem Bekanntenkreis fragen, der die Prüfung bereits gemacht hat.