Zeugnis und Studium

Sprachen

Wenn ich die Ergänzungsprüfung Passerelle bestehe, erhalte ich dann eine Bestätigung für das erreichte Sprachenniveau gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Niveau B1 etc.)?
Nein, es können keinerlei Äquivalenz-Bescheinigungen aufgrund einer bestandenen Ergänzungsprüfung abgegeben werden.

Studium im Ausland

Ich möchte nach erfolgreich absolvierter Ergänzungsprüfung Passerelle an einer ausländischen Uni studieren. Werde ich da zugelassen?
Die Ergänzungsprüfung Passerelle ist ein „schweizerisches Konstrukt“ und im Ausland meist nicht bekannt; so bleibt Ihnen an ausländischen Universitäten meist der Zutritt verwehrt.

Studienbeginn

Wenn ich an der Sommersession im August die Prüfung bestehe, kann ich dann direkt mit dem Studium Mitte September beginnen?
Ja. Auch wenn das Zeugnis kurz vor Beginn des Studienjahres erlangt wird, berechtigt es sofort nach Ausstellung zum universitären Studium. Um den Immatrikulationsstellen möglichst rasch ein Dokument vorlegen zu können, erhalten Sie am Tag der bestandenen Prüfung eine Bestätigung. Das Zeugnis über die bestandene Ergänzungsprüfung kann erst nach Beendigung der Prüfungssession erstellt, unterzeichnet und versandt werden.

Kontakt

SBFI, Christoph Leiber
Wissenschaftlicher Berater
Maturitätsprüfungen
T +41 58 481 29 37

SBFI, Mirella Cerimoski
Sekretariat
Maturitätsprüfungen
T +41 58 465 85 37

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