Das gymnasiale Maturitätszeugnis gilt als Nachweis, dass die erforderliche allgemeine Reife für den prüfungsfreien Zugang zu den universitären Hochschulen erworben wurde. Bund und Kantone verfolgen gemeinsam das politische Ziel, den prüfungsfreien Zugang zu den universitären Hochschulen für Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität langfristig sicherzustellen.

Langfristige Sicherung des prüfungsfreien Hochschulzugangs
Bereits 2011, im Nachgang zu EVAMAR II und ausgehend von den Erkenntnissen des Schweizer Bildungsberichts 2010, haben Bund und Kantone das gemeinsame bildungspolitische Ziel formuliert, den prüfungsfreien Zugang zur Universität mit gymnasialer Maturität langfristig zu sichern. Dieses Ziel wurde 2015 und 2019 – basierend auf den Bildungsberichten 2014 und 2018 – bekräftigt. 2012 hat die EDK verschiedene Arbeiten lanciert, die auch vom Bund mitgetragen werden.
Die Plenarversammlung der EDK hat am 17. März 2016 basale fachliche Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit in Erstsprache und Mathematik verabschiedet und Empfehlungen zur langfristigen Sicherung des prüfungsfreien Hochschulzugangs mit gymnasialer Universität erlassen. Die basalen fachlichen Studierkompetenzen wurden als Anhang im Rahmenlehrplan der EDK für die Maturitätsschulen von 1994 integriert.
Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität
Im September 2018 haben EDK und WBF/SBFI eine Steuergruppe beauftragt, im Rahmen einer Auslegeordnung den Bedarf nach einer Aktualisierung des EDK-Rahmenlehrplans für die Maturitätsschulen von 1994 und des MAR/der MAV von 1995 zu klären sowie allenfalls konkrete Vorschläge für die weitere Arbeit zu formulieren. Zum Mandat gehört auch das Sammeln notwendiger Informationen für die Planung einer allfälligen dritten Evaluation der gymnasialen Maturität.
Zwischen November 2018 und März 2019 hat die Steuergruppe unter der Leitung des Generalsekretariats der EDK und dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die verlangte Auslegeordnung erstellt. Nach der Veröffentlichung am 16. April 2019 des entsprechenden Berichts der Steuergruppe wurde dieser an der Sitzung des institutionellen Steuerorgans vom 9. Mai 2019 besprochen und im Rahmen einer internen Vernehmlassung von Ende Mai bis Anfang Juli den Bildungspartnern unterbreitet. In der Steuergruppe sind die Präsidien der Schweizerischen Mittelschulämterkonferenz (SMAK), der Konferenz Schweizerischer Gymnasialrektorinnen und -rektoren (KSGR), des Vereins Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und -lehrer (VSG), der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) sowie von swissuniversities vertreten.
Die Plenarversammlung der EDK hat den Bericht der Steuergruppe am 24. Oktober 2019 zur Kenntnis genommen und die Weiterführung des Projektes in Absprache mit dem WBF beschlossen. Grundlage dafür ist das Mandat für die Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität, Projektphase II. Der Vorstand der EDK sowie das WBF haben Ende Januar 2020 dieses Mandat und damit die Projektorganisation genehmigt. Das Mandat beschreibt die einzelnen Projektphasen, die sich in eine Vorbereitungs-, eine Erarbeitungs- und eine Abschlussphase gliedern, sowie die Organisation der Steuerung, der Projektleitung und der Arbeitsgruppen.
Das WBF ist Partner des Projektes. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) beteiligt sich in der Steuerung des Projektes.
Informatik am Gymnasium
Am 1. August 2018 sind die Anpassungen des MAR/der MAV in Kraft getreten. Sie bilden die Grundlage für eine schweizweite Einführung eines Informatik-Obligatoriums am Gymnasium. Ab Inkrafttreten gilt eine Übergangsfrist von vier Jahren. Damit ist der Unterricht von Informatik im Rahmen eines obligatorischen Faches des Lernbereichs "Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften" bis spätestens zum Schuljahr 2022/2023 verbindlich einzuführen.
Zeitgleich mit dem MAR/MAV ist auch der neue Rahmenlehrplan Informatik in Kraft getreten, den die EDK bereits am 27. Oktober 2017 verabschiedet hat. Es gilt ebenfalls eine Übergangsfrist von vier Jahren. Der Rahmenlehrplan umfasst die grundsätzlichen Ziele für das Fach Informatik und zwar sowohl für das neue obligatorische Fach Informatik (informatische Grundbildung) als auch für das bereits bestehende Ergänzungsfach Informatik (weiterführende Ziele). Die EDK unterstützt die Kantone bei der Umsetzung des Informatik-Obligatoriums. Die Plenarversammlung der EDK hat an ihrer Sitzung vom 25. und 26. Oktober 2018 ein Konzept zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Informatik am Gymnasium gutgeheissen.
Zur Grundsatzfrage des Informatik-Obligatoriums und zum Rahmenlehrplan hat die EDK vom 1. Februar 2017 bis zum 5. Mai 2017 eine Anhörung durchgeführt. Die Teilrevision des MAR war vom
1. Februar 2018 bis zum 30. März 2018 Gegenstand einer Anhörung. Die Unterlagen finden sich im Archiv Vernehmlassungen. Der Bundesrat hat zeitgleich mit der EDK - d.h. im Juni 2018 - die revidierten Rechtsgrundlagen verabschiedet.
Dokumentation
Chancen optimal nutzen (PDF, 93 kB, 27.11.2019)Erklärung 2019 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz
Weiterentwicklung der Gymnasialen Maturität - weiteres Vorgehen Phase II des Projekts (PDF, 97 kB, 27.11.2019)Beschluss der EDK-Plenarversammlung vom 24. Oktober 2019
Archiv
Chancen optimal nutzen (PDF, 166 kB, 18.05.2015)Erklärung 2015 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz
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