Die Schweizerische Maturitätskommission (SMK) ist eine Gruppe von Expertinnen und Experten, die sich im Auftrag von Bund und Kantonen auf gesamtschweizerischer Ebene mit Fragen der gymnasialen Maturität und der Maturitätsanerkennung befasst.
Rechtliche Grundlage
Die Schweizerische Maturitätskommission ist in der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen verankert (Artikel 2-4), die am 16. Januar/
15. Februar 1995 zwischen dem Bundesrat und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK abgeschlossen wurde.
Diese Verwaltungsvereinbarung sieht im Wesentlichen vor, dass die beiden Partner
- je eigene aber gleich lautende Anerkennungsreglungen vorsehen (siehe MAV/MAR = Anerkennungsverordnung des Bundesrates und Anerkennungsreglement der EDK);
- gemeinsam eine Maturitätsanerkennungskommission einsetzen, bzw. die bisherige Bundeskommission künftig als gemeinsame Kommission weiterführen (SMK);
- die Anerkennungsreglungen im Sinne einer besseren Transparenz in einem gemeinsamen Dokument publizieren.
Auftrag
Die Schweizerische Maturitätskommission hat folgende Aufgaben:
- Antragstellung an das WBFund an die EDK für die Anerkennung kantonaler Maturitätsausweise: Die Kommission prüft die Gesuche der Kantone für die Anerkennung von Ausweisen, die diese an kantonalen oder kantonal anerkannten Gymnasien ausstellen; sie überprüft periodisch, ob die Anerkennungsbedingungen noch erfüllt sind (Grundlagen: Verordnung des Bundesrates vom 15. Februar 1995 über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen und inhaltlich gleich lautendes Reglement der EDK vom 16. Januar über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen.
- Organisation der schweizerischen Maturitätsprüfungen (einschliesslich Passerellenprüfungen): Die Kommission organisiert solche Prüfungen jährlich je zweimal in der deutschen, französischen und italienischen Schweiz (Grundlagen: Verordnung des Bundesrates vom
7. Dezember 1998 über die schweizerische Maturitätsprüfung sowie Verordnung des Bundesrates vom 2. Februar 2011 über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Innhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen.
- Begutachtung von Gymnasial- und Maturitätsfragen zuhanden von WBF und EDK.
Zusammensetzung
Die Schweizerische Maturitätskommission ist eine gemeinsame Kommission von Bund (WBF) und Kantonen (EDK). Ihre rund 20 Mitglieder werden je hälftig von den beiden Trägern gewählt. Dabei konzentriert sich das WBF in erster Linie auf die Mitglieder aus den Hochschul-, die EDK auf diejenigen aus den Mittelschulkreisen.