Prüfung

Abwesenheit während der Prüfungssession

Was muss ich tun, wenn ich während der Prüfungssession krank werde oder wenn ich aufgrund höherer Gewalt eine Prüfung nicht besuchen kann?
In einem solchen Fall sollten Sie umgehend das Prüfungssekretariat benachrichtigen. Im Falle einer Erkrankung gilt:

  • Wenn Sie bereits zu Beginn der Session krank sind, wird die Abwesenheit als Rückzug aufgrund einer Erkrankung bewertet.
  • Wenn Sie bereits einige Prüfungen absolviert haben, wird die Abwesenheit als Unterbruch taxiert. Dabei müssen die fehlenden Prüfungsteile an einer der beiden nachfolgenden Sessionen absolviert werden.

Bestehensnormen

Welche Ergebnisse muss man erzielen, um die Prüfung zu bestehen?
Die Bestehensnormen sind in Artikel 22 der Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung definiert. Zu beachten ist dabei, dass nicht alle Fächer gleich gewichtet sind. Dazu gibt Artikel 21 die nötigen Hinweise.

Ausnahmeregelungen

Ich fühle mich durch Dyslexie, Farbenblindheit, Panikattacken oder andere Einschränkungen für das Ablegen der Prüfung benachteiligt. Daher möchte ich zum Nachteilsausgleich spezielle Bedingungen beantragen (bspw. zusätzliche Prüfungszeit, Benutzung eines Notebooks, etc.).
Sie senden ein Gesuch an die Schweizerische Maturitätskommission SMK. Darin beschreiben Sie den Nachteil und geben an, welchen Nachteilausgleich Sie beantragen. Diesem Schreiben legen Sie entsprechende ärztliche Zeugnisse respektive fachliche Bestätigungen bei. Zu beachten ist, dass Ihr Gesuch bereits 3 Monate vor Anmeldeschluss eingereicht sein muss, damit die Kommission genügend Zeit zur Prüfung desselben hat.

Anerkennung von Sprachdiplomen

Ich habe einen Sprachaufenthalt mit dem Erwerb eines Sprachdiploms abgeschlossen. Kann ich dadurch von der entsprechenden Sprachprüfung dispensiert werden?
Bei der Schweizerischen Maturitätsprüfung besteht keine Möglichkeit, Sprachdiplome anrechnen zu lassen. Sie müssen Prüfungen in allen Fächern ablegen.

Maturaarbeit

Ich habe bereits an einem öffentlichen Gymnasium respektive an einer zuvor besuchten Schule eine Maturaarbeit abgelegt. Kann ich diese Arbeit auch an der schweizerischen Maturitätsprüfung präsentieren?
Ja, sofern sie den Richtlinien für die schweizerische Maturitätsprüfung entspricht.

Wen soll ich als „Begleitperson“ für meine Maturaarbeit wählen?
Wir geben dazu keine speziellen Kriterien vor. Wir empfehlen Ihnen aber, eine Person beizuziehen, welche Sie fachlich kompetent und auch mit dem nötigen pädagogischen Hintergrund betreuen kann. Wählen Sie daher eine Person, die Sie voranbringen kann und welche Ihre Arbeit kritisch begleitet.

Kontakt

SBFI, Thomas Schwaller
Wissenschaftlicher Berater
Maturitätsprüfungen
T +41 58 462 96 60

SBFI, Gabriella Meroni-Pfister
Sekretariat
Maturitätsprüfungen
T +41 58 462 74 81

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/maturitaet/gymnasiale-maturitaet/schweizerische-maturitaetspruefung/faq/pruefung.html