Zeugnis und Studium

Sprachen

Wenn ich die Maturitätsprüfung bestehe, erhalte ich dann eine Bestätigung für das erreichte Sprachenniveau gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Niveau B1 etc.)?
Nein, es können keinerlei Äquivalenz-Bescheinigungen aufgrund einer bestandenen Maturitätsprüfung abgegeben werden.

Leistungsvermerk

Wird nach bestandener Maturitätsprüfung auf dem Zeugnis ein Vermerk über die erreichte Leistung (Rang, Prädikat) angebracht?
Das aufgrund der erfolgreich bestandenen schweizerischen Maturitätsprüfung ausgestellte Zeugnis enthält die erreichten Noten sowie die Punktzahl. Weitere Umschreibungen, wie dies beispielsweise in den USA üblich ist, werden auf dem Maturitätszeugnis nicht angebracht.

Studienbeginn

Wenn ich an der Sommersession im August die Prüfung bestehe, kann ich dann direkt mit dem Studium Mitte September beginnen?
Ja. Auch wenn das Zeugnis kurz vor Beginn des Studienjahres erlangt wird, berechtigt es sofort nach Ausstellung zum universitären Studium. Um den Immatrikulationsstellen möglichst rasch ein entsprechendes Dokument vorlegen zu können, erhalten Sie am Tag der bestandenen Prüfung eine entsprechende Bestätigung. Das Maturitätszeugnis kann erst nach Beendigung der Prüfungssession erstellt, unterzeichnet und versandt werden.

Kontakt

SBFI, Thomas Schwaller
Wissenschaftlicher Berater
Maturitätsprüfungen
T +41 58 462 96 60

SBFI, Gabriella Meroni-Pfister
Sekretariat
Maturitätsprüfungen
T +41 58 462 74 81

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