Das gymnasiale Maturitätszeugnis gilt als Nachweis, dass die erforderliche allgemeine Reife für den prüfungsfreien Zugang zu den universitären Hochschulen erworben wurde. Bund und Kantone verfolgen gemeinsam das politische Ziel, den prüfungsfreien Zugang zu den universitären Hochschulen für Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität langfristig sicherzustellen.

Langfristige Sicherung des prüfungsfreien Hochschulzugangs
Bereits 2011, im Nachgang zu EVAMAR II und ausgehend von den Erkenntnissen des Schweizer Bildungsberichts 2010, haben Bund und Kantone das gemeinsame bildungspolitische Ziel formuliert, den prüfungsfreien Zugang zur Universität mit gymnasialer Maturität langfristig zu sichern. Dieses Ziel wurde 2015 und 2019 – basierend auf den Bildungsberichten 2014 und 2018 – bekräftigt. 2012 hat die EDK verschiedene Arbeiten lanciert, die auch vom Bund mitgetragen werden.
Die Plenarversammlung der EDK hat am 17. März 2016 basale fachliche Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit in Erstsprache und Mathematik verabschiedet und Empfehlungen zur langfristigen Sicherung des prüfungsfreien Hochschulzugangs mit gymnasialer Universität erlassen. Die basalen fachlichen Studierkompetenzen wurden als Anhang im Rahmenlehrplan der EDK für die Maturitätsschulen von 1994 integriert.
Informatik am Gymnasium
Am 1. August 2018 sind die Anpassungen des MAR/der MAV in Kraft getreten. Sie bilden die Grundlage für eine schweizweite Einführung eines Informatik-Obligatoriums am Gymnasium. Ab Inkrafttreten gilt eine Übergangsfrist von vier Jahren. Damit ist der Unterricht von Informatik im Rahmen eines obligatorischen Faches des Lernbereichs "Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften" bis spätestens zum Schuljahr 2022/2023 verbindlich einzuführen.
Zeitgleich mit dem MAR/MAV ist auch der neue Rahmenlehrplan Informatik in Kraft getreten, den die EDK bereits am 27. Oktober 2017 verabschiedet hat. Es gilt ebenfalls eine Übergangsfrist von vier Jahren. Der Rahmenlehrplan umfasst die grundsätzlichen Ziele für das Fach Informatik und zwar sowohl für das neue obligatorische Fach Informatik (informatische Grundbildung) als auch für das bereits bestehende Ergänzungsfach Informatik (weiterführende Ziele). Die EDK unterstützt die Kantone bei der Umsetzung des Informatik-Obligatoriums. Die Plenarversammlung der EDK hat an ihrer Sitzung vom 25. und 26. Oktober 2018 ein Konzept zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Informatik am Gymnasium gutgeheissen.
Zur Grundsatzfrage des Informatik-Obligatoriums und zum Rahmenlehrplan hat die EDK vom 1. Februar 2017 bis zum 5. Mai 2017 eine Anhörung durchgeführt. Die Teilrevision des MAR war vom
1. Februar 2018 bis zum 30. März 2018 Gegenstand einer Anhörung. Die Unterlagen finden sich im Archiv Vernehmlassungen. Der Bundesrat hat zeitgleich mit der EDK - d.h. im Juni 2018 - die revidierten Rechtsgrundlagen verabschiedet.
Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität
Das Schweizer Bildungssystem hat sich in seinem gesellschaftlichen und kulturellen Kontext in den letzten zwei Jahrzehnten tiefgreifend verändert. Megatrends wie etwa die Globalisierung und die Digitalisierung sowie aktuelle Fragestellungen in Bezug auf die partizipative Gesellschaft und die Nachhaltigkeit wirken sich sowohl auf strukturelle als auch auf pädagogische Aspekte aus. Mit dem Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» (WEGM) soll diesen aktuellen Herausforderungen Rechnung getragen werden. Es soll dazu beitragen, dass die gymnasiale Ausbildung auch künftige Anforderungen erfüllt. Dabei geht es darum, Bewährtes zu stärken und auszubauen, gleichzeitig aber auch Massnahmen für notwendige Neuerungen anzustossen und umzusetzen.
Ziel ist es, die anerkannte Qualität der gymnasialen Maturität weiterhin schweizweit und auf lange Sicht zu sichern und den prüfungsfreien Zugang zur Universität mit gymnasialer Matur langfristig sicherzustellen. Hierfür sollen die Grundlagen für die gesamtschweizerische Anerkennung der gymnasialen Ausbildung unter die Lupe genommen und wo notwendig angepasst werden. Im Zentrum der Arbeiten stehen der Rahmenlehrplan (RLP) der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) und die gemeinsamen Anerkennungsvorgaben von Bund und Kantonen (MAR/MAV). WEGM ist ein gemeinsames Projekt der EDK und des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).
Ab 31. März 2021 kommuniziert die Projektsteuerung – bestehend aus dem Generalsekretariat der EDK und dem SBFI – über die Website www.matu2023.ch über den aktuellen Stand der Arbeiten und alle Entwicklungen im Projekt.
Der Bundesrat hat am 28. Juni 2023 die totalrevidierten Rechtsgrundlagen für die gymnasiale Maturität verabschiedet. Zuvor hatte auch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK an ihrer Plenarversammlung vom 22. Juni die neuen Rechtsgrundlagen gutgeheissen. Die Beschlüsse legen den Grundstein für eine substantielle Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität. Sie stärken die Studierfähigkeit von Maturandinnen und Maturanden und sichern die Vergleichbarkeit der gymnasialen Maturitätszeugnisse in der ganzen Schweiz.
Medienmitteilung
Dokumentation
Chancen optimal nutzen (PDF, 93 kB, 27.11.2019)Erklärung 2019 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz
Archiv
Chancen optimal nutzen (PDF, 166 kB, 18.05.2015)Erklärung 2015 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz
Kontakt
SBFI, Johannes Mure
Abteilungsleiter
Strategie und nationale Beziehungen
+41 58 46 464 04