Das Vorgehen zur Einstufung

Die Einstufung eines Abschlusses in den NQR Berufsbildung wird von der Trägerschaft des Abschlusses beim SBFI beantragt.

Die Trägerschaften können zwischen einer vereinfachten Einstufung auf dem Standardniveau des Abschlusses oder einer sogenannten «individuellen Einstufung» auf einem anderen Niveau wählen.

Vereinfachte Einstufung

Die bisherigen Einstufungen zeigen, dass sich die meisten Abschlüsse eines Abschlusstyps auf demselben Niveau des NQR Berufsbildung befinden. Für diese Abschlüsse ermöglicht die vereinfachte Einstufung eine schnelle Einstufung bei gleichzeitig geringem Aufwand für die Trägerschaften.

Prozessablauf vereinfachte Einstufung

Das SBFI schlägt für jeden Abschlusstyp ein Standardniveau vor. Darauf basierend stellt die Trägerschaft beim SBFI einen Einstufungsantrag. 

Standardniveaus nach Abschlusstyp

Eidgenössisches Berufsattest EBA: 3

Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ: 4

Eidgenössischer Fachausweis: 5

Diplom Höhere Fachschule (HF): 6

Eidgenössisches Diplom: 6

Das Verzeichnis der in den NQR Berufsbildung eingestuften Abschlüsse, welches die Einstufungen rechtsgültig werden lässt, wird zwei Mal jährlich aktualisiert.

Für den Regelfall bedeutet dies:
Eingang der Anträge per 1. September: Publikation der Einstufung am 1. Januar.
Eingang der Anträge per 1. März: Publikation der Einstufung am 1. Juli.

Dokument vereinfachte Einstufung

Individuelle Einstufung

Möchte eine Trägerschaft ein höheres Niveau für ihren Abschluss beantragen, besteht weiterhin die Möglichkeit einer individuellen Einstufung. Das genaue Vorgehen zur individuellen Einstufung wird im Leitfaden Nationaler Qualifikationsrahmen Berufsbildung ausführlich beschrieben.

Bei Fragen oder Unsicherheiten im Rahmen der Erarbeitung des Antrages steht den Trägerschaften die Fachstelle NQR des SBFI zur Verfügung:
nqr-berufsbildung@sbfi.admin.ch, T +41 58 465 48 91

Dokumente

Kontakt

SBFI, Sandra Müller

Projektverantwortliche
T +41 58 465 48 91

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