Die Einstufung eines Abschlusses in den NQR Berufsbildung wird von der Trägerschaft des Abschlusses beim SBFI beantragt.
Für das Einstufungsverfahren können Trägerschaften seit Sommer 2016 zwischen einer vereinfachten Einstufung auf dem Standardniveau des Abschlusses oder einer individuellen Einstufung wählen.
Vereinfachte Einstufung
Die bisherigen Einstufungen zeigen, dass sich die meisten Abschlüsse eines Abschlusstyps auf demselben Niveau des NQR Berufsbildung befinden. Für diese Abschlüsse ermöglicht die vereinfachte Einstufung eine schnelle Einstufung bei gleichzeitig geringem Aufwand für die Trägerschaften.
Prozessablauf vereinfachte Einstufung
Das SBFI schlägt für jeden Abschlusstyp ein Standardniveau vor. Darauf basierend stellt die Trägerschaft beim SBFI einen Einstufungsantrag ihres Abschlusses. Anschliessend erhält die Trägerschaft vom SBFI einen Vorschlag für die zum Abschluss gehörige Zeugniserläuterung oder den Diplomzusatz. Diesen kann sie bei Bedarf anpassen.
Das Verzeichnis der in den NQR Berufsbildung eingestuften Abschlüsse, welches die Einstufungen rechtsgültig werden lässt, wird zwei Mal jährlich aktualisiert.
Für den Regelfall bedeutet dies:
Eingang der Anträge per 1. September: Publikation der Einstufung am 1. Januar.
Eingang der Anträge per 1. März: Publikation der Einstufung am 1. Juli.
Standardniveaus nach Abschlusstyp
Eidgenössisches Berufsattest EBA: 3
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ: 4
Eidgenössischer Fachausweis: 5
Diplom Höhere Fachschule (HF): 6
Eidgenössisches Diplom: 6
Dokument vereinfachte Einstufung