Inhalt
Die Berechtigung C schliesst auch die Berechtigungen A und B ein. Das heisst gemäss SprstV Art. 52:
Der Eintrag C berechtigt,
- allgemeine Sprengarbeiten mit erhöhtem Schadenrisiko selbstständig zu planen und auszuführen.
- allgemeine Sprengarbeiten mit hohem Schadenrisiko nach den schriftlichen Anweisungen (Projektunterlagen usw.) ausgewiesener Fachpersonen zu planen und unter deren projektbezogenen Überwachung auszuführen.
Zulassungsbedingungen
Art. 13 Zulassung
13.1 Zu den Kursen und Prüfungen wird zugelassen, wer
- mündig ist.
- zuverlässig ist. Eine Bescheinigung nach Art. 55 Abs. 1 der SprstV ist beizubringen.
- die Kursgebühr fristgerecht einbezahlt hat.
- folgende praktische Erfahrung oder Ausbildung nachweist: für den Ausweis C: Eine Ausbildung oder Berufspraxis von mindestens 3 Jahren Dauer in der Baubranche, der Forstwirtschaft oder Landwirtschaft.
Über Ausnahmen betreffend Buchstabe d entscheidet die Prüfungskommission auf Antrag der Kreiskommission.
Ausbildungsanbieter
Zusammensetzung der Prüfungskommission:
- Schweizerischer Baumeisterverband (SBV)
- Sprengverband Schweiz (SVS)
- Schweiz. Arbeitsgemeinschaft für die Ausbildung von Sprengberechtigten (SAFAS)
- SUVA
- SBFI (Aufsichtsbehörde)
Kurse und Prüfungen
Die Kurs- und Prüfungstermine sind bei den einzelnen Kreiskommissionen zu erfragen.