Inhalt
Die Berechtigung LA betrifft eine besondere Sprengarbeit. Der/die Berechtigte kennt alle Sprengmittel und das Zubehör und darf damit selbständig Lawinen mit Sprengladungen auslösen. Das heisst gemäss SprstV Art.52:
- Der Eintrag für besondere Sprengarbeiten berechtigt zur Ausführung der entsprechenden Sprengarbeit. Unter Vorbehalt von Absatz 5 setzt die Berechtigung einen Eintrag A, B oder C voraus und richtet sich bezüglich des zulässigen Schadenrisikos nach diesen Einträgen.
- Die Berechtigung für das Lawinensprengen setzt keinen anderen Eintrag voraus.
Zulassungsbedingungen
Art. 13 Zulassung
13.1 Zu den Kursen wird zugelassen, wer
- mündig ist.
- zuverlässig ist. Eine Bescheinigung nach Art. 55 Abs. 1 der SprstV ist beizubringen.
- die Anforderungen nach dem Merkblatt für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für das Lawinensprengen (Wegleitung LA) erfüllt.
- die Kursgebühr fristgerecht einbezahlt hat.
- den Zentralkurs B von den SBS mit Erfolg abgeschlossen hat.
Ausbildungsanbieter
Zusammensetzung der Prüfungskommission:
- Seilbahnen Schweiz (SBS)
- SUVA
- SBFI (Aufsichtsbehörde)
Kurse und Prüfungen
Die Kurs- und Prüfungstermine sind beim Sekretariat SBS zu erfragen.