Inhalt
Der Sprengausweis P ist für Tätigkeiten in den Polizeikorps bestimmt. Es gibt zurzeit 6 Berechtigungen:
- Verwaltung (VW)
- Erstabklärer (EA)
- Intervention (IE)
- Vernichten von unbrauchbar gewordenen Sprengmitteln (VE)
- Metallsprengungen (ME)
- Entschärfer (E)
All diese Sprengarbeiten dürfen nur von Mitarbeitenden der Polizei ausgeführt werden.
Zulassungsbedingungen
Angehörige der Polizei mit entsprechender Funktion.
Ausbildungsanbieter
Zusammensetzung der Prüfungskommission:
- Schweizerisches Polizeiinstitut (SPI)
- Vertreter der Polizeiregionen
- fedpol ZSE
- FOR-ZED
- Suva
- Vertreter der ausbildenden zivilen Fachorganisationen
- SBFI (Aufsichtsbehörde)
Kurse und Prüfungen
Die Kurs- und Prüfungstermine sind beim Kurssekretariat zu erfragen.