Villa Schifanoia, San Domenico di Fiesole
Das Europäische Hochschulinstitut (EUI) in Florenz ist 1972 geschaffen worden und trägt durch Lehre und Forschung zur Entwicklung von Kooperation und Integration in Europa bei. In einem internationalen Umfeld befassen sich junge Forschende im Rahmen vierjähriger Doktoratsprogramme in den Bereichen Geschichte und Kulturgeschichte, Politik- und Gesellschaftswissenschaften, Recht sowie Wirtschaftswissenschaften mit den Herausforderungen Europas.
Zielgruppe
Das Institut nimmt hauptsächlich junge Forschende aus Europa für vierjährige Doktoratsprogramme auf. Sein Ziel ist es: jungen Doktorats- oder Postdoktoratsstudierenden eine universitäre höhere Ausbildung anzubieten und die Forschung in Bereichen zu fördern, die für Europa von besonderem Interesse sind.
Juristinnen und Juristen haben die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres den Grad eines Master of Legal Studies in Comparative European and International Law (LLM) zu erlangen.
Zulassungsvoraussetzungen
Mindestvoraussetzung für die Zulassung von Studierenden aus der Schweiz sind eine Partizipation im Schweizer Bildungssystem von mehr als zwei Jahren, ein Masterabschluss, hervorragende Qualifikationen sowie ausreichende Kenntnisse in Englisch (vgl. Art. 18 der Verordnung über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung, VIZMB).
Die Bewerberinnen und Bewerber schlagen ein Forschungsthema vor, das sich ins Institutsprogramm einfügt. Der Zulassungsausschuss berücksichtigt im Wesentlichen die Qualität der bisherigen Studien und prüft, ob die Dissertation betreut und das Forschungsthema in ein laufendes Projekt einbezogen werden kann.
Zulassungsverfahren
Interessentinnen und Interessenten, die über die erforderlichen Diplome verfügen, können sich direkt auf der Website des Instituts für ein bestimmtes Programm anmelden. Die Bewerbung ist bis spätestens am 31. Januar online einzureichen.
Die Vorstellungsgespräche mit den in die Vorauswahl aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerbern finden im März/April in Florenz statt. Beginn des Studienjahres und Immatrikulation der Studierenden für das erste Jahr ist jeweils der 1. September.
Stipendien
Wer zu einem Doktoratsprogramm am EUI zugelassen wird, erhält ein Stipendium der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Dokumentation
01.01.2024
Verordnung über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (PDF, 363 kB, 01.01.2024) (Erläuterungen)
01.04.2022
Bundesetzt vom 25. September 2020 über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BIZMB) (SR 414.51)
01.04.2022
Verordnung vom 23. Februar 2022 über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (VIZMB) (SR 414.513)
12.10.2017
Schweiz verstärkt Zusammenarbeit mit dem Europäischen Hochschulinstitut in Florenz
Kontakt
SBFI, Claudia Lippuner
Stv. Leiterin Talentförderung
T +41 58 463 79 84