Totalrevision Ausbildungsbeitragsgesetz

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Mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz, SR 416.0) schaffte der Bundesrat bessere Voraussetzungen für eine chancengerecht ausgestaltete Tertiärstufe und stärkte dadurch den Bildungs- und Forschungsplatz Schweiz insgesamt.

Die Revison wurde vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in einem entsprechenden Gesetztesentwurf konkretisiert. Nach Abschluss der Vernehmlassung Mitte Februar 2013 hat der Bundesrat am 26. Juni 2013 eine Botschaft an die eidgenössischen Räte überwiesen.

Im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags des Bundesrates zur am 20. Januar 2012 eingereichten Eidgenössischen Volksinitiative "Stipendieninitiative" des Verbands Schweizer Studierendenschaften (VSS) wurde das Ausbildungsbeitragsgesetz einer Totalrevision unterzogen, wobei die formellen Harmonisierungsbestimmungen des kantonalen Konkordats aufgenommen wurden. Das Ausbildungsbeitragsgesetz trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Bundesbeiträge an die kantonalen Aufwendungen beschränken sich auf diejenigen Kantone, die wichtige Kriterien des Konkordates erfüllen.

Vernehmlassungsantworten

Stellungnahmen Kantone

Stellungnahme Interkantonale Stipendienkonferenz IKSK

Stellungnahmen Politische Parteien

Stellungnahmen Interessierte Kreise

Kontakt

SBFI, Therese Steffen Gerber
Leiterin Abteilung Bildungszusammenarbeit
T +41 58 462 96 69

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