Das Wichtigste im Überblick
Das Weiterbildungsgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass der Bund gesamtschweizerische und nicht gewinnorientierte Organisationen der Weiterbildung für definierte Aufgaben mit Beiträgen unterstützen kann.
Im Zentrum stehen Informations- und Koordinationsaufgaben und Massnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung.
Massnahmen des SBFI
Organisationen der Weiterbildung
Das SBFI kann gestützt auf Artikel 12 WeBiG Organisationen der Weiterbildung, die übergeordnete Leistungen für das Weiterbildungssystem erbringen, finanziell unterstützen. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen von Leistungsverträgen.
Informationen für Organisationen der Weiterbildung
Fakten und Zahlen
Die Finanzhilfen für die Organisationen der Weiterbildung gestützt auf Artikel 12 WeBiG für die Förderperiode 2021-2024 betragen jährlich rund 4,2 Millionen Franken.
Weiterführende Informationen
BFI Periode 2021-2024 (SBFI)