Im Rahmen des Monitorings zum Weiterbildungsgesetz (Art. 19 Abs. 2 WeBiG) führt das SBFI einen regelmässigen Dialog mit den massgeblich betroffenen Kreisen der Weiterbildung.
Gegenstand der ersten zwei Dialoge war die Entwicklung von Indikatoren zum Monitoring des Weiterbildungsgesetzes. Damit soll über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, ob eine Entwicklung – insbesondere bei Gruppen, bei denen Dysfunktionen in der Weiterbildungsbeteiligung vermutet werden – den gewünschten Verlauf nimmt.