Das SBFI kann für die Ausarbeitung eines im Rahmen der Forschungsrahmenprogramme nach Art. 1 Abs. 1 Bst. a der FRPBV eingereichten Projektvorschlags einen KMU-Einstiegsbeitrag oder einen Vorbereitungsbeitrag für die Projektkoordination gewähren.
Folgende Initiativen und Programme fallen nicht unter Art. 1 Abs. 1 Bst. a der FRPBV:
- Initiativen gemäss Art. 185 AEUV: Eurostars2, AAL2, EDCTP2, EMPIR
- Initiativen gemäss Art. 187 AEUV: IMI2, FCH2, CS2, BBI, ECSEL, S2R, SESAR
- ERA-NET
Für Projektvorschläge, welche im Rahmen der obenstehenden Initiativen und Programme eingereicht wurden, kann weder ein KMU-Einstiegsbeitrag noch ein Vorbereitungsbeitrag für die Projektkoordination gewährt werden.