2018 hat der Bund kantonale Universitäten und Fachhochschulen mit Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträgen in der Höhe von 90 Millionen Franken unterstützt. Die Beiträge dienen dem Erwerb, der langfristigen Nutzung, der Erstellung oder der Umgestaltung von Bauten, die der Lehre, der Forschung oder anderen Hochschulzwecken zugutekommen. Urs Zemp, Leiter Ressort Hochschulbauten im SBFI, empfiehlt den Gesuchstellern, frühzeitig mit dem SBFI Kontakt aufzunehmen.
Weshalb gewährt der Bund den kantonalen Universitäten und Fachhochschulen Beiträge im Bauwesen?
Urs Zemp: In den 1960er-Jahren erfolgte ein Wandel im Hochschulwesen: Der rasante Anstieg der Studierendenzahlen sowie die steigenden Kosten in den Naturwissenschaften und der Medizin machten eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den kantonal finanzierten Universitäten unumgänglich. 1968 setzte der Bund das erste Hochschulförderungsgesetz in Kraft. Dadurch konnten die Kantone für ihre Universitäten einerseits Grundbeiträge für den Betrieb, anderseits Beiträge an Sachinvestitionen, die heutigen Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge, beantragen. Seit 1998 richtet der Bund den Kantonen zudem Beiträge für die in den 1990er-Jahren gründeten Fachhochschulen aus. 2011 folgte das neue Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG). Dessen Finanzierungsbestimmungen traten 2017 in Kraft. Das HFKG hat zu einer einheitlichen Finanzierungsgrundlage im Hochschulwesen geführt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Kriterien Zusammenarbeit und Synergien.
Wie geht der Bund bei der Beitragsgewährung vor?
Ausgangspunkt sind die Bedürfnisse der kantonalen Hochschulen. Dazu führt die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) periodisch bei den Kantonen eine Umfrage zu den geplanten Bauvorhaben durch. Für die Jahre 2021–2024 meldeten die Kantone bereits Investitionsvorhaben von insgesamt 2,1 Milliarden Franken. Der Bund kann sich gemäss HFKG an den anrechenbaren Aufwendungen mit einem Anteil von höchstens 30 Prozent beteiligen.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass etwa 70 Prozent der angemeldeten Vorhaben in der geplanten Beitragsperiode auch tatsächlich realisiert werden. Die langen baurechtlichen Auflage- und Genehmigungsverfahren wegen Einsprachen und Rekursen bewirken jedoch zunehmend, dass Bauvorhaben viel später als geplant realisiert werden können.
Im Rahmen der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021-2024 wird das eidgenössische Parlament aufgrund dieser Abklärungen und unter Berücksichtigung der finanzpolitischen Vorgaben einen Verpflichtungskredit sprechen. Falls dieser Beitrag nicht ausreichen sollte, um alle geplanten Projekte zu berücksichtigen, müssen wir gemäss Subventionsgesetz eine Prioritätenordnung der beitragsberechtigten Vorhaben erstellen. Vorrang erhalten Projekte von strategischer Bedeutung.
Welchen Einfluss hat der Bund auf die Ausgestaltung der Bauten?
Ein wichtiger Punkt bei der Beitragsgewährung ist, dass der Bund mit den Bauinvestitionsbeiträgen auf die Qualität der Hochschulinfrastruktur gezielt Einfluss nehmen kann. Dies zeigt sich beispielsweise darin, dass die Projektverantwortlichen des SBFI bei den geplanten Vorhaben bereits in die Ausarbeitung des Architekturwettbewerbs involviert sind. Wir können so unsere Beratungsfunktion bereits vor der Jurierung des Wettbewerbs wahrnehmen und die Interessen des Bundes wahren. Um die Qualität zusätzlich zu verbessern, werden die Projekte einem unabhängigen Architekten beziehungsweise einer Architektin unterbreitet. Es handelt sich um Expertinnen und Experten der Fachstelle für Hochschulbauten, einer Kommission der Schweizerischen Hochschulkonferenz.