Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung

Neue Orientierungshilfe liegt vor

konditorin

Qualifikationsverfahren
Qualifikationsverfahren ist in der Berufsbildung der Oberbegriff für alle Verfahren, mit denen festgestellt wird, ob eine Person über die in den entsprechenden Bildungsverordnungen festgelegten Handlungskompetenzen verfügt. Die beruflichen Qualifikationen werden nachgewiesen durch eine Gesamtprüfung, eine Verbindung von Teilprüfungen oder andere vom SBFI anerkannte Qualifikationsverfahren. Das wichtigste Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung am Ende der beruflichen Grundbildung.
Quelle:
Lexikon der Berufsbildung, SDBB

Vom SBFI erlassene Bildungsverordnungen regeln die Kernelemente der beruflichen Grundbildungen, unter anderem die Rahmenbedingungen des Qualifikationsverfahrens wie Form und Dauer. Wie das Qualifikationsverfahren in den rund 230 beruflichen Grundbildungen detailliert abläuft, definieren Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt gemeinsam: Dabei legt die jeweilige Organisation der Arbeitswelt bzw. Trägerschaft die Struktur des Verfahrens fest, und die Kantone sorgen dafür, dass das Qualifikationsverfahren umsetzbar ist. Eine unter Federführung des SBFI verbundpartnerschaftlich erarbeitete Orientierungshilfe definiert Grundsätze und Empfehlungen für Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung. Ziel sind qualitativ hochwertige, vom Aufwand her schlanke und für alle involvierten Personen verständliche Qualifikationsverfahren.

Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt arbeiten in der Berufsbildung eng zusammen. Das zeigt sich in der beruflichen Grundbildung (Sekundarstufe II) insbesondere auch bei den Qualifikationsfahren. Die jeweilige Trägerschaft ist für die Ausgestaltung ihres Qualifikationsverfahrens zuständig. Sie stützt sich dabei auf die Anträge ihrer Kommission für Berufsentwicklung und Qualität. Die Kantone ihrerseits sorgen für die Durchführung der Qualifikationsverfahren.

Qualifikationsverfahren in rund 230 beruflichen Grundbildungen

Je nach beruflicher Grundbildung können Qualifikationsverfahren aus organisatorischer Sicht für alle Beteiligten aufwändig sein: Prüfungsaufgaben erarbeiten, Dokumente erstellen, Termine festlegen, Prüfungsexpertinnen und -experten anfragen, finden und instruieren, Örtlichkeiten reservieren, Material bereitstellen und anderes mehr.

Hinzu kommt, dass es in der Schweiz rund 230 verschiedene berufliche Grundbildungen gibt. Darunter finden sich einerseits berufliche Grundbildungen mit zahlreichen Lernenden in allen Kantonen wie beispielsweise im KV-Bereich oder im Gesundheitswesen. Dies erfordert eine gute Koordination unter allen Beteiligten in den verschiedenen Sprachregionen. Andererseits finden sich Qualifikationsverfahren auch in Kleinstberufen mit schweizweit wenigen Lernenden. Auch diese Lernenden haben Anspruch auf eine qualitativ hochstehende Abschlussprüfung. Teilweise führt in solchen Berufen ein Kanton stellvertretend für alle anderen Kantone das Qualifikationsverfahren durch.

Verlässliche und effiziente Qualifikationsverfahren

Die Berufsbildungsverordnung hält fest, dass die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt einer hohen, landesweit vergleichbaren und arbeitsmarktbezogenen Qualifikation der Lernenden dient. Entsprechend gross ist das Interesse der Verbundpartner an verlässlichen und effizienten Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung. Die Orientierungshilfe soll diesem Ziel dienen.

Bei der Erarbeitung der Orientierungshilfe wurden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:

  • organisatorischer Aufwand: Die Ausgestaltung der Qualifikationsverfahren trägt dazu bei, den Aufwand zu reduzieren;
  • finanzieller Aufwand: Die Einführung neu gestalteter Qualifikationsverfahren führt zu keinen Mehrkosten;
  • Milizprinzip: Die nach der Orientierungshilfe gestalteten Qualifikationsverfahren unterstützen Trägerschaften und Kantone bei der Rekrutierung der für die Prüfungsgremien erforderlichen Fachleute (Chefexpertinnen und -experten sowie Prüfungsexpertinnen und -experten);
  • landesweite Vergleichbarkeit: Die Ausgestaltung der Qualifikationsverfahren fördert eine landesweit einheitliche Durchführbarkeit.

Orientierung und Hilfe

Die Orientierungshilfe versteht sich als Arbeitsinstrument mit Empfehlungscharakter. Sie bietet den Akteuren von Bildungsverordnungsrevisionen, insbesondere den zuständigen Trägerschaften und ihren Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität, Orientierung bei der Ausgestaltung der in den Bildungsverordnungen geregelten Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung.

Darüber hinaus dient das Dokument zur Information der Kantone, der Prüfungskommissionen sowie der mandatierten Chefexpertinnen und -experten und Prüfungsexpertinnen und -experten, die schweizweit an der Aufsicht und der Umsetzung der Qualifikationsverfahren beteiligt sind.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/dienstleistungen/publikationen/publikationsdatenbank/s-n-2019-5/s-n-2019-5e.html