Die Bundesverwaltung initiiert und unterstützt wissenschaftliche Forschung, deren Resultate sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Diese im öffentlichen Interesse erbrachte Forschung wird gemeinhin als Ressortforschung bezeichnet. Die Ressortforschung ist im Interesse der Koordination und Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Bundesstellen in elf Politikbereiche gegliedert. Für die Förderperiode 2021–2024 sind erstmals fünf politikbereichsübergreifende Schwerpunkte mit hohem bundesseitigem Forschungsinteresse identifiziert worden. Als Pilotprojekt wurde der Schwerpunkt «Sharing Society» ausgewählt.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt die Bundesverwaltung Wissen, das zum Teil mittels Forschungsprojekten und Evaluationen erarbeitet wird. Dieses Wissen dient beispielsweise als Basis für politische Entscheide und die Erstellung von Gesetzesvorlagen oder als Grundlage für die Umsetzung von parlamentarischen Vorstössen. Mit der sogenannten Ressortforschung verfügt der Bund über ein Instrument, um das erforderliche Wissen zu generieren oder aber generieren zu lassen. Anders ausgedrückt, geht es dabei um wissenschaftliche Forschung, welche die Bundesverwaltung in Auftrag gibt, finanziell unterstützt oder selber durchführt.
Grundlagen der Ressortforschung
Die Forschung der Bundesverwaltung kann nahezu alle Ausprägungen von wissenschaftlicher Forschung umfassen. Sie reicht von der Grundlagen- und anwendungsorientierten Forschung über die Entwicklung – beispielsweise das Einrichten von Pilot- und Demonstrationsanlagen – bis hin zu Begleitmassnahmen, die mit der Forschung verknüpft sind. Ein Beispiel hierfür ist der Wissens- und Technologietransfer.
Die Ressortforschung richtet sich nach klaren gesetzlichen Grundlagen. Den Rahmen bildet das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG), daneben stützt sich die Ressortforschung auf die Bundesverfassung sowie auf über 55 spezialgesetzliche Bestimmungen. Die involvierten Bundesstellen beantragen die Finanzmittel für die Ressortforschung im Rahmen ihrer Budgetverantwortung beim Parlament. In der Periode 2017–2020 beliefen sich die Forschungsinvestitionen auf rund 1270 Millionen Franken. In der Periode 2021–2024 wird mit einem Aufwand von knapp 1390 Millionen Franken gerechnet.
Forschung in elf Politikbereichen
Die Bundesverwaltung gliedert ihre Forschung in politische Bereiche. Diese legt der Bundesrat im Rahmen der jeweiligen Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) fest. Die je Politikbereich federführende Bundesstelle erstellt ein vierjähriges Forschungskonzept, das interessierten und betroffenen Forschungsakteuren inner- und ausserhalb des Bundes als Information dient. Seit der Förderperiode 2004–2007 werden in elf Politikbereichen solche Konzepte erstellt:
• Gesundheit
• Soziale Sicherheit
• Umwelt
• Landwirtschaft
• Energie
• Nachhaltige Raumentwicklung und Mobilität
• Entwicklung und Zusammenarbeit
• Sicherheits- und Friedenpolitik
• Berufsbildung
• Sport und Bewegung
• Nachhaltiger Verkehr
Die Ressortforschung erfüllt im Wesentlichen vier Funktionen:
- Sie dient der Politik als Instrument, indem sie Handlungs- und Orientierungswissen generiert und Lösungsmodelle für aktuelle Fragestellungen von politischer Relevanz liefert.
- Sie stellt ein Instrument zum prospektiven Erkennen von Problemen und Fragestellungen bereit und empfiehlt zu deren Lösung geeignete Politikinstrumente und Massnahmen.
- Sie hilft dem Staat, seine strategische Ausrichtung und Position festzulegen.
- Sie liefert eine Legitimationsbasis für staatliches Handeln, indem sie dessen Angemessenheit wissenschaftlich überprüft.
Fünf ressortübergreifende Schwerpunkte
Ein interdepartementaler Ausschuss koordiniert die Ressortforschung. Als Austauschplattform stellt er sicher, dass die Forschungskonzepte und Forschungsschwerpunkte sowohl bundesintern als auch verwaltungsextern – beispielsweise mit dem Hochschulbereich und den Institutionen der Forschungsförderung – optimal abgestimmt sind und Schnittstellen genutzt werden.
Für die Förderperiode 2021–2024 sind im Rahmen der Arbeiten des Ausschusses erstmals fünf ressortübergreifende Themen mit grossem Forschungsbedarf identifiziert worden:
• Nachhaltiges Verhalten
• Sharing Society
• Datensicherheit
• Smarte Regionen
• Gesundheit und Umwelt
Diese Themen sollen in der laufenden Förderperiode angegangen werden. Der Themenbereich «Sharing Society» wurde als Pilotprojekt ausgewählt. Denn das Teilen von Ressourcen hat potenziell gewichtige und vielfältige gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und ökologische Wirkungen. Es werden nun Forschungsfragen der interessierten Bundesstellen identifiziert und mit den bereits vorliegenden Arbeiten zu diesem Thema abgeglichen. Solche Fragen können zum Beispiel lauten: Welche Anreize bringen Leute dazu, Sharing-Angebote zu nutzen? Oder: Wo liegen die Potenziale hinsichtlich Ressourceneffizienz von Sharing-Systemen?
Danach werden Umsetzungsmöglichkeiten, beispielsweise die Realisierung eines gemeinsamen Forschungsprogramms der Bundesstellen, abgeklärt. Basierend auf den Erfahrungen mit dem Pilotprojekt sollen die weiteren vier ressortübergreifenden Forschungsthemen in den Jahren 2021–2024 gestaffelt bearbeitet werden.
Seit 1997 werden im Informationssystem ARAMIS (Administration Research Actions Management Information System) alle Forschungs-, Innovations- und Evaluationsprojekte erfasst, die vom Bund finanziert oder durchgeführt werden.
www.aramis.admin.ch
Weitere Informationen
Daniel Marti, SBFI
Wissenschaftlicher Berater Nationale Forschung