Jeweils im Winter und im Sommer organisiert das SBFI in allen drei Sprachregionen die zentralen schweizerischen Maturitätsprüfungen. Sie stehen denjenigen Personen offen, die ein gymnasiales Maturitätszeugnis erwerben möchten, ohne eine vom Bund und Kantonen anerkannte Maturitätsschule zu besuchen. Die Vorbereitungen und die Durchführung der Prüfungen im Sommer 2020 fanden wegen der Corona-Pandemie unter besonderen Bedingungen statt.

Rund 97% der jährlich in der Schweiz ausgestellten gymnasialen Maturitätszeugnisse werden an einer Bildungsinstitution erlangt. Die Maturandinnen und Maturanden besuchen dazu das Gymnasium und absolvieren am Ende die Abschlussprüfung. Es gibt aber auch einen anderen Weg: Wer keine anerkannte Maturitätsschule besucht, aber trotzdem das Maturitätszeugnis erhalten möchte, kann sich autodidaktisch oder an einer Privatschule, die nicht von Bund und Kantonen anerkannt ist, auf die schweizerische Maturitätsprüfung vorbereiten. Für diese Personen organisiert das SBFI im Auftrag der Schweizerischen Maturitätskommission SMK die freien zentralen Prüfungen. «Frei» ist dabei die Art der Vorbereitung; es muss weder eine Aufnahmeprüfung bestanden noch eine jährliche Promotionsbestimmung erfüllt werden.
Besonderheit der freien zentralen Prüfungen
Letztes Jahr – just nach Ende der Wintersessionen der zentralen Maturitätsprüfungen – brachte die Covid-Pandemie mit der vom Bundesrat verordneten ausserordentlichen Lage flächendeckend Verunsicherung hinsichtlich der Maturitätsprüfungen. Schweizweit stellte man sich die Frage: Wie kann während eines Lockdowns ein reguläres Prüfungsgeschehen organisiert werden?
Einige Kantone entschieden sich frühzeitig für einen gänzlichen Prüfungsverzicht. Die Maturitätszeugnisse sollten basierend auf den Erfahrungsnoten und ohne Maturitätsprüfung ausgestellt werden. Doch was passiert mit denjenigen Prüfungskandidierenden, die ihr Maturitätszeugnis eben ohne Besuch einer Maturitätsschule erlangen? Auch in der Covid-Situation galt und gilt es, diese nicht zu benachteiligen. Der Auftrag für das Ressort Maturitätsprüfungen im SBFI war damit klar: Die Prüfungen sind möglichst gemäss Planung durchzuführen.
Prüfungen in Gefahr
Für die verantwortlichen Prüfungsleitenden tauchten im Frühjahr 2020 eine Menge Fragen und Herausforderungen auf, zum Beispiel diese:
- Lange im Voraus reservierte Prüfungsräume wurden kurzfristig gekündigt oder erwiesen sich aufgrund der Abstandsregeln als zu klein.
- Die gesundheitlichen Risiken schreckten viele Examinierende sowie Prüfungsexpertinnen und -experten vor einer Teilnahme an der Sommersession ab. Es zeichnete sich ab, dass nicht ausreichend Fachpersonal für den Einsatz zur Verfügung stehen wird.
- Vorbereitungsschulen und Prüfungskandidierende verlangten aufgrund der vom Bundesrat verhängten Einschränkungen Erleichterungen für die bevorstehenden Prüfungen.
Eine Durchführung der Prüfungen nach üblichem Modus schien deshalb kaum möglich. Dabei sollten die Examen in der italienischen Schweiz, die von der Pandemie besonders betroffen war, bereits Anfang Juni stattfinden.

Lösung dank Notrecht
Und die Zeit drängte auch in der übrigen Schweiz: Das Zeugnis musste vor Studienbeginn an den Hochschulen ausgestellt sein. Die Prüfungen konnten daher nicht verschoben werden. Aber gewisse Anpassungen waren unumgänglich. Deshalb beantragte die SMK beim Bundesrat Notrecht, um trotz der Einschränkungen im Sommer eine reguläre Prüfung für rund tausend Personen durchführen zu können.
Am 13. Mai 2020 verabschiedete der Bundesrat die Notverordnung zur Durchführung der schweizerischen Maturitätsprüfung in der Sommersession 2020. Sie sah vor, dass in jedem Prüfungsfach eine Prüfungsnote erzielt werden sollte, dass jedoch auf mündliche Prüfungen wo immer möglich zu verzichten sei. In Fächern, in denen normalerweise mündlich und schriftlich geprüft wird, war in der Regel der mündliche Teil wegzulassen. Dies betraf die Grundlagenfächer Erstsprache, zweite Landessprache, dritte Sprache, Mathematik sowie das Schwerpunktfach. Mündliche Prüfungen sollten einzig im (stets nur mündlich geprüften) Ergänzungsfach, im Fach Musik und im Rahmen der zweisprachigen Maturität stattfinden. Auch die Präsentation der eingereichten Maturaarbeit entfiel.
Um durch den kurzfristig angeordneten Verzicht auf die meist besser bewerteten mündlichen Prüfungen keine Härtefälle zu provozieren, wurde die Möglichkeit geschaffen, bei nicht bestandenem Prüfungsversuch das Prüfungsresultat annullieren und die Noten streichen zu lassen.
Aufwendige Prüfungsorganisation
Die gesamten Prüfungsabläufe mussten während des Lockdowns neu konzipiert werden – und zwar in engstem Zeitrahmen und gut koordiniert zwischen den Sprachgebieten. Der Mehraufwand war enorm:
- In Fächern, in denen die mündliche Prüfung wegfiel, musste zusätzlich eine Zweitkorrektur organisiert werden.
- Da die Bewertung von schriftlichen Prüfungsarbeiten in der Regel strenger ausfällt als jene von mündlichen Prüfungen, wurde ein Notenkorrektiv erarbeitet.
- Damit an den schriftlichen Prüfungen die Minimalabstände eingehalten werden konnten, mussten passende Räume für mehrere Hundert Kandidierende gesucht und gemietet werden.
- In Zusammenarbeit mit dem BAG und kantonalen Krisenstäben waren Schutzkonzepte zu erstellen.
- Die notwendigen Schutzmaterialien wie Masken, Desinfektionsmittel, Plexiglas-Schutzwände mussten eilig und in ausreichender Menge beschafft werden.
Eine zusätzliche Aufgabe war die Kommunikation mit den Beteiligten: Möglichst rasch mussten sie über die Neuerungen informiert werden. Auch wurden für den Krankheitsfall von Prüfungsleitung, Prüfungssekretariat und Fachpersonen Notfallpläne erstellt.
Kein Modell für die Zukunft
Glücklicherweise musste an den Prüfungen weder auf das Ersatz-Einsatzkonzept zurückgegriffen werden, noch waren Corona-Vorfälle zu verzeichnen. Zwar konnten vereinzelt Kandidierende oder Prüfungsexperten quarantänebedingt nicht teilnehmen, doch insgesamt verliefen die Prüfungen nach Plan.
Die SMK hat diese speziellen Sommersessionen eingehend analysiert. Es zeigte sich, dass die Prüfung nach Notrecht zu validen Resultaten geführt hat. Sie gelang korrekt und zufriedenstellend. Dennoch ist insgesamt eine geringere Qualität bei höherem Aufwand festzustellen: Durch den Wegfall von mündlichen Prüfungen haben wichtige Bildungsprozesse und -inhalte gefehlt, insbesondere die Befragung zu literarischen Werken.
Abschliessend lässt sich also sagen: Mit der gewählten Reduktion der Prüfungskomplexität wurde die Durchführung während der Krise ermöglicht, ein Modell für die Zukunft ist damit aber nicht entwickelt.
Weitere Informationen
Dominik Noser, SBFI
Leiter Ressort Maturitätsprüfungen