Hochschulübergreifende Kooperationen von gesamtschweizerischer Bedeutung

Mit Beginn der Förderperiode 2021–2024 haben an den Schweizer Hochschulen die von der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) Ende 2020 genehmigten 13 Kooperationsprojekte gestartet. Sie haben einen Bezug zu den hochschulpolitischen Schwerpunktthemen und werden im Rahmen der projektgebundenen Beiträge vom Bund mitfinanziert. Der entsprechende Bundeskredit beläuft sich auf 124 Millionen Franken über vier Jahre. Wie bisher erhalten neben den Universitäten auch die beiden ETH, die Fachhochschulen und die pädagogischen Hochschulen Beiträge über dieses Förderinstrument.

Die projektgebundenen Beiträge sind gemäss dem Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) neben den Grundbeiträgen und Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträgen eine der drei Beitragsarten, mit denen der Bund die Hochschulen mitfinanziert. Damit unterstützt er Zusammenarbeitsprojekte von gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung, beispielsweise die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, der digitalen wissenschaftlichen Information, der Diversität und Chancengleichheit oder der nachhaltigen Entwicklung.

Mit diesem Förderinstrument können der Bund und die Kantone im Hochschulbereich Prioritäten setzen und übergreifende Themen gemeinsam angehen. Die Projektvorschläge erfolgen durch swissuniversities, die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen. Die Evaluation und die Genehmigung der Projekte nimmt die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK), das hochschulpolitische Organ von Bund und Kantonen, vor.

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Projektgebundene Beiträge sind ein Instrument der Hochschulförderung. Sie ermöglichen dem Bund und den Kantonen die Förderung von Schwerpunktthemen durch hochschulübergreifende Zusammenarbeit.
Bild: ZHAW
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Anspruchsberechtigt für projektgebundene Beiträge sind kantonale Universitäten, die beiden ETH, Fachhochschulen, andere beitragsberechtigte Institutionen des Hochschulbereichs sowie unter gewissen Voraussetzungen pädagogische Hochschulen.
Bild: Universität Basel/Andri Pol

Dieses Bottom-up-Prinzip stellt sicher, dass die Projektauswahl den tatsächlichen Bedürfnissen der Hochschulen entspricht. Die Auswahl orientiert sich an den von der SHK festgelegten prioritären Schwerpunkten, an den gemäss HFKG definierten Aufgaben von gesamtschweizerischer Bedeutung sowie an den Zielen und Prioritäten der strategischen Planung 2021–2024 von swissuniversities. Diese schliesst die in der BFI-Botschaft 2021–2024 definierten transversalen Themen Digitalisierung, nachhaltige Entwicklung und Chancengerechtigkeit mit ein.

Die Projekte adressieren zudem die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie des Nachwuchses in den Bereichen mit Fachkräftemangel (Humanmedizin, Gesundheit und MINT), die Profilstärkung und die Aufgabenteilung. Es handelt sich weitgehend um die Fortsetzung von Projekten, die bereits in der aktuellen oder in früheren Förderperioden unterstützt wurden. Dabei steht die Vertiefung, Erweiterung und Ergänzung laufender Massnahmen sowie eine nachhaltige Implementierung in den betreffenden Hochschulen im Vordergrund.

Unterstützte Projekte in der Förderperiode 2021–2024

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