Wert der Schweizer Berufsabschlüsse im Ausland zeigen

Ausländische Bildungsabschlüsse zu verstehen, ist kompliziert: Ist ein «BTEC Professional Diploma» aus England auf einem vergleichbaren Niveau wie ein französisches «Brevet de technicien supérieur»? Welcher Unterschied besteht zwischen den deutschen Abschlüssen «Zertifizierter IT-Spezialist» und «Geprüfter Informatiker»? Umgekehrt ist es auch eine Herausforderung, die Schweizer Abschlüsse im Ausland verständlich zu machen. Sogenannte Qualifikationsrahmen bieten einen Ausweg: In der Schweiz stellt der Nationale Qualifikationsrahmen Berufsbildung eine wichtige Übersetzungshilfe dar.

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Die Anerkennung schweizerischer Abschlüsse im Ausland ist Sache des Aufnahmestaates. Allerdings können die zuständigen Behörden in der Schweiz eine Bescheinigung für das jeweilige Land ausstellen. Bild: Adobe Stock

Bereits 2008 hat die Europäische Union den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) entwickelt, um in den einzelnen Ländern verliehene Qualifikationen verständlicher und vergleichbarer zu machen. Der EQR soll die grenzüberschreitende Mobilität von Lernenden und Arbeitnehmenden erleichtern und das lebenslange Lernen sowie die berufliche Entwicklung der Menschen in ganz Europa fördern.

Der Europäische Qualifikationsrahmen als Übersetzungsinstrument

Kernstück des EQR sind acht Referenzniveaus. Sie beschreiben Lernergebnisse, also das, was Berufsleute wissen, verstehen und welche Aufgaben sie ausführen können. Entsprechend werden die Lernergebnisse auf den einzelnen Niveaus jeweils in drei Säulen beschrieben: Wissen, Fertigkeiten und Kompetenz. Der 2008 von den europäischen Institutionen verabschiedete EQR wird inzwischen europaweit umgesetzt. Dazu entwickeln die einzelnen Staaten eigene nationale Qualifikationsrahmen. Ihre Niveaus werden den Niveaus des EQR zugeordnet. Der EQR umfasst zusätzlich allgemeine Grundsätze zur Qualitätssicherung.

Der Nationale Qualifikationsrahmen Berufsbildung

2015 hat die Schweiz ihren Nationalen Qualifikationsrahmen Berufsbildung (NQR) erfolgreich dem EQR zugeordnet. Seither können die Abschlüsse der Berufsbildung im NQR Berufsbildung eingestuft werden. Die Einstufung erfolgt einzeln für jeden Abschluss anhand der Kompetenzen, die eine qualifizierte Berufsperson aufweist – dementsprechend wird nicht jeder Abschluss desselben Typs auf demselben Niveau eingestuft. Ein eidgenössisches Diplom einer Branche kann zum Beispiel auf Niveau 6 eingestuft sein, ein eidgenössisches Diplom einer anderen Branche auf Niveau 7. Eine Einstufung wird immer von der Trägerschaft des Abschlusses beim SBFI beantragt.

Bisher wurden 210 Abschlüsse der beruflichen Grundbildung (von total rund 240 beruflichen Grundbildungen) und 308 Abschlüsse der höheren Berufsbildung (von total rund 490 Abschlüssen) eingestuft. Neue Abschlüsse werden laufend eingestuft. Die Einstufungen werden publiziert in der «Verordnung des SBFI über das Verzeichnis der gemäss dem nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung eingestuften Berufsbildungsabschlüsse». Diese Verordnung wird halbjährlich aktualisiert.

Verschiedene Länder haben die Entwicklung ihrer Qualifikationsrahmen zum Anlass für Reformen des eigenen Bildungssystems genommen. Der Nationale Qualifikationsrahmen Berufsbildung ist dagegen ein rein beschreibendes Instrument, das nicht dazu dient, das System der Berufsbildung zu verändern.

Einstufungen per Januar 2022

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EBA = Eidgenössisches Berufsattest, EFZ = Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis,
BP = Berufsprüfung, HF = Höhere Fachschule, HFP = Höhere Fachprüfung
1–8 = Niveaus des NQR Berufsbildung

Der schweizerische Hochschulrahmen

Die Hochschulen verfügen über einen eigenen Qualifikationsrahmen. Dabei ist der schweizerische Hochschulrahmen (nqf.ch-HS) dreistufig. Die Angaben im nqf.ch-HS beziehen sich auf das Studienangebot der Hochschulen in den Bereichen Bachelor, Master, und Doktorat. Auch auf europäischer Ebene besteht ein entlang des Bologna-Prozesses entwickelter separater Qualifikationsrahmen für Hochschulbildung (QF EHEA), der mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) vollständig kompatibel ist. Gemäss EQR-Empfehlung werden Bachelorabschlüsse im Niveau 6, Masterabschlüsse im Niveau 7 und Doktortitel im Niveau 8 des EQR eingeordnet. Der NQR Berufsbildung steht damit in indirekter Verbindung zum Hochschulrahmen. Über den EQR ist ein Vergleich zwischen den beiden Schweizer Qualifikationsrahmen möglich.

Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze

Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze helfen, das Niveau der Schweizer Abschlüsse und die Kompetenzen der Berufsleute aufzuzeigen. Zu jedem eingestuften Abschluss der beruflichen Grundbildung wird eine Zeugniserläuterung erstellt, zu jedem Abschluss der höheren Berufsbildung ein Diplomzusatz. Die Dokumente weisen das Niveau im NQR Berufsbildung und im EQR aus und beschreiben die mit dem Abschluss nachgewiesenen Handlungskompetenzen. Die Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze werden in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch ausgestellt. Die Zeugniserläuterungen können direkt im Berufsverzeichnis des SBFI heruntergeladen werden. Diplomzusätze werden zusammen mit den Fachausweisen, eidgenössischen Diplomen und Diplomen der höheren Fachschulen abgeben. Personen, welche ihr Diplom oder ihren Fachausweis vor der Einstufung des Abschlusses erworben haben, können den Diplomzusatz nachträglich beim SBFI beantragen.

Bescheinigungen für Behörden

Die Anerkennung schweizerischer Abschlüsse im Ausland ist Sache des Aufnahmestaates. Ist ein Beruf in einem EU/EFTA-Staat reglementiert, verlangen die ausländischen Anerkennungsbehörden bei Bedarf eine Bescheinigung, welche über das Niveau der Ausbildung (Berufsqualifikationsnachweis), die Berufserfahrung, Konformität oder die Berufstätigkeit Auskunft gibt. In der Schweiz stellen je nach Abschluss unterschiedliche Behörden solche Bescheinigungen aus:

  • das SBFI für Berufsbildungs- und Fachhochschulabschlüsse,
  • die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) für Lehrpersonen,
  • die Medizinalberufekommission für universitäre Medizinalberufe,
  • das Schweizerische Rote Kreuz für nicht-universitäre Gesundheitsberufe, wie zum Beispiel Dipl. Pflegefachmann/-frau HF.

Das SBFI bescheinigt auf Verlangen der ausländischen Anerkennungsbehörden von Nicht-EU/EFTA-Staaten ausserdem, dass Personen mit einem Abschluss der beruflichen Grundbildung oder der höheren Berufsbildung über einen staatlichen oder staatlich anerkannten Abschluss verfügen.

Ausserdem kann das SBFI die Stufe des Schweizer Abschlusses gemäss der International Standard Classification of Education (ISCED) der UNESCO und das Niveau im NQR Berufsbildung bescheinigen. Diese Bescheinigungen werden in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt. Hingegen ist es nicht möglich, in der Schweiz erworbene Bildungsabschlüsse vom SBFI übersetzen zu lassen. Dafür muss ein Übersetzer oder eine Übersetzerin beauftragt werden.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/dienstleistungen/publikationen/publikationsdatenbank/s-n-2022-4/s-n-2022-4d.html