Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung

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Überblick

Hauptziel des in Artikel 15 FIFG (Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation, SR. 420.1) geregelten Förderinstruments ist die Bereitstellung einer Forschungsbasis von hoher Qualität in sehr spezifischen Fachbereichen. Die geförderten Einrichtungen leisten einen Beitrag zur Generierung von wissenschaftlichem Mehrwert in den betroffenen Fachbereichen und ergänzen die Forschungsaktivitäten an den Hochschulen und im ETH-Bereich. Öffentliche Körperschaften und private Einheiten beteiligen sich an der Basisfinanzierung, während die Unterstützung nach Artikel 15 FIFG subsidiären Charakter hat. Mit diesem Förderinstrument kann eine rechtlich selbständige Institution mit Grundbeiträgen unterstützt werden.

Das Verfahren für die Zusprache einer Bundesunterstützung ist im 2. Kapitel (Art. 12-14) der Verordnung des WBF zur Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (V-FIFG-WBF, SR. 420.111) festgelegt. Für weitere Informationen und Rücksprache bei der Projektformulierung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Während der Vierjahresperiode 2021–2024 unterstützte Institutionen

Forschungsinfrastrukturen

Forschungsinstitutionen

Technologiekompetenzzentren

Kontakt

SBFI, Luca Tratschin 
Stv. Ressortleiter
Ressort Nationale Forschung
+41 58 462 37 02

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