Art. 64 der schweizerischen Bundesverfassung verpflichtet den Bund zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Innovation.
In Wahrnehmung dieses Auftrags
- unterstützt der Bund die freie Grundlagenforschung durch die Finanzierung des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und der wissenschaftlichen Akademien als so genannte Institutionen der Forschungsförderung;
- beauftragt der Bundesrat den Schweizerischen Nationalfonds mit der Durchführung von Programmforschung in Bereichen, wo strukturelle Schwächen des Wissenschaftssystems einen konzentrierten Einsatz verlangen oder wo wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedürfnisse gezielt wissenschaftliche Resultate benötigen: Nationale Forschungsschwerpunkte NFS; Nationale Forschungsprogramme NFP;
- gewährt der Bund Beiträge an Forschungsinstitutionen von nationaler Bedeutung;
- finanziert die Bundesverwaltung zahlreiche Forschungsvorhaben im Rahmen der Ressortforschung;
- unterstützt der Bund die internationale Zusammenarbeit der öffentlichen und privaten Schweizer Forschung im Rahmen internationaler Forschungsprogramme und internationaler Forschungsorganisationen sowie bilateraler Programme mit Schwerpunktländern;
- führt und finanziert der Bund Innosuisse als Agentur für die Förderung der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung (aF&E), der Promotion des Unternehmertums, sowie des Aufbaus von Jungunternehmen.
Kontakt
SBFI, Laetitia Philippe
Vizedirektorin
Leiterin Abteilung
Nationale Forschung und Innovation
+41 58 462 97 49