Beteiligung der Schweiz an Europäischen Forschungsinfrastruktur-Netzwerken

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International koordinierte Forschungsinfrastruktur-Netzwerke mit der Rechtsform ERIC vernetzen nationale Forschungsinfrastrukturen. Diese Netzwerke sind bottom-up entstanden und an Hochschulen und Forschungseinrichtungen angesiedelt. Die jeweiligen ERICs koordinieren in ihrem Wissenschaftsbereich Forschungsaktivitäten, Dienstleistungen und Wissensaustausch. Sie ermöglichen so eine Forschungszusammenarbeit auf europäischer Ebene. Die Schweiz ist in verschiedenen ERICs aktiv und prüft regelmässig weitere Beteiligungen und Mitgliedschaften.

Übersicht

Die international koordinierten Forschungsinfrastruktur-Netzwerke setzen sich aus nationalen Knotenpunkten zusammen, die an Hochschulen und Forschungsinstitutionen angesiedelt sind. Sie standardisieren und koordinieren Dienstleistungen, Ressourcen (z.B. Forschungsdaten) sowie die Nutzung von Instrumenten. Dank dieser internationalen Vernetzung können Synergien und Skaleneffekte genutzt werden. Die Schweiz ist in verschiedenen ERICs beteiligt. In der Schweiz tätige Forschungsgemeinschaften können somit aktiv und dauerhaft diese Forschungsinfrastruktur-Netzwerke nutzen und ihre Wissenschaftsbereiche koordiniert weiterentwickeln.

Die Europäische Union hat die Rechtsform ERIC (European Research Infrastructure Consortium) geschaffen, um die Errichtung und den Betrieb von international koordinierten Forschungsinfrastruktur-Netzwerken zu vereinfachen. Der Entscheid über den Beitritt der Schweiz als Mitglied zu einem ERIC fällt in die Zuständigkeit des Bundesrates. Das SBFI begleitet die nationalen Forschungsinfrastrukturen bei den notwendigen Schritten zur Vorbereitung eines Beitritts. Das Parlament wird im Rahmen der periodischen BFI-Botschaften über neue Beitritte informiert.

Die Schweiz ist seit Sommer 2023 Mitglied in folgenden sechs ERICs:

  • BBMRI ERIC (Biobanking and Biomolecular Resources Research Infrastructure):
    Schweizer Knotenpunkt: Swiss Biobanking Platform SBP
  • CESSDA ERIC (Consortium of European Social Science Data Archives):
    Schweizer Knotenpunkt: Schweizer Kompetenzzentrum Sozialwissenschaften FORS
  • DARIAH ERIC (Digital Research infrastructure for the Arts and Humanities):
    Schweizer Knotenpunkt: Swiss National Data and Service Center for the Humanities DaSCH
  • ECRIN ERIC (European Clinical Research Infrastructure Network):
    Schweizer Knotenpunkt: Swiss Clinical Trial Organisation SCTO
  • EPOS ERIC (European Plate Observing System):
    Schweizer Knotenpunkt: ETH Zürich / Swiss Seismological Service SED
  • ICOS ERIC (Integrated Carbon Observation System):
    Schweizer Knotenpunkt: ETH Zürich / ICOS-CH


Zudem hat die Schweiz in vier ERICs Beobachterstatus:

Verfahren und Kriterien für den Betritt der Schweiz zu einem ERIC-Forschungsinfrastruktur-Netzwerk

1. Evaluation von Schweizer Knotenpunkten in ERICs durch das SBFI

Im Rahmen der Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen prüft das SBFI die Anträge von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, bei denen der nationale Knotenpunkt eines bestehenden oder sich im Aufbau befindenden ERICs angesiedelt ist (Host Institutions), in Hinblick auf einen Beitritt der Schweiz zum entsprechenden ERIC (implementation case). Dieses Verfahren findet alle vier Jahre statt.

Das SBFI prüft folgende Kriterien:

  • Das ERIC oder ERIC im Aufbau ist auf europäischer Ebene als Exzellenzzentrum und strategische Infrastruktur für den europäischen Forschungsraum anerkannt und wurde daher in die jüngste ESFRI-Roadmap aufgenommen. Ein Schweizer Knotenpunkt, allenfalls einschliesslich eines Konsortiums relevanter weiterer Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Schweiz, ist eingerichtet und im Falle eines Konsortiums auf der Grundlage einer verbindlichen Konsortialvereinbarung strukturiert.
  • Der Schweizer Knotenpunkt erfüllt die folgenden Kriterien, die auch die Mitglieder eines möglichen schweizerischen Konsortiums einhalten müssen:
    1. Der nationale Knotenpunkt in der Schweiz ist Teil der strategischen Planung der (führenden) Host Institution.
    2. Der nationale Knotenpunkt bietet einen offenen Zugangsmechanismus, insbesondere:
      • einen soliden Mechanismus für den Austausch mit den Nutzern, wie z. B. eine funktionierende zentrale Anlaufstelle für den Zugang (auch remote) sowie Online-Informationen über den Umfang der Forschungsinfrastruktur, die verantwortlichen Personen, die Zugangsrichtlinien, die den Nutzern angebotenen Dienste und die Richtlinien für die Nutzung (allenfalls einschliesslich des Preismodells);
      • etablierte und veröffentlichte Regeln in Bezug auf Rechte an geistigem Eigentum.
    3. Der nationale Knotenpunkt in der Schweiz verfügt über eine veröffentlichte Strategie für das Datenmanagement, einschliesslich eines Leitfadens für die Nutzer, sowie über eine klare Strategie zur ständigen Verbesserung der Interoperabilität und Wiederverwendbarkeit, um die FAIR-Prinzipien vollständig zu berücksichtigen.
    4. Die mittel- bis langfristige Grundfinanzierung der Infrastrukturen und Dienstleistungen des nationalen Knotenpunkts wird von der Host Institution und ggf. von den am Konsortium beteiligten Hochschul- und Forschungseinrichtungen auf Basis eines Entwicklungs- und Finanzierungsplans (Businessplans) nachhaltig sichergestellt. Die Bündelung von Initiativen/Konsortien sollte, wo sinnvoll und zweckmässig, verstärkt und koordiniert werden (inkl. Finanzierungsmechanismen für gemeinsame Dienstleistungen).

Eine wissenschaftliche Prüfung (scientific case) erfolgt durch den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) gemäss seinen Kriterien. Diese ergänzt die Evaluationen auf europäischer Ebene.

2. Entscheid

Nach positiver Prüfung des Antrags durch das SBFI (implementation case) und den SNF (scientific case) kann der Bundesrat den Schweizer Beitritt beim entsprechenden ERIC beantragen. Die für die Mitgliederbeiträge notwendigen finanziellen Mittel beantragt der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der BFI-Botschaft.

Periodische Überprüfung der Schweizer Mitgliedschaft

Die Schweizer Mitgliedschaft in ERICs wird im Rahmen des Roadmap-Verfahrens für Forschungsinfrastrukturen alle vier Jahre durch den SNF (wissenschaftlich, gemäss SNF-Kriterien) und das SBFI (gemäss ERIC-Kriterienkatalog) überprüft.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/forschung-und-innovation/internationale-f-und-i-zusammenarbeit/eric.html