Beteiligung der Schweiz an Europäischen Forschungsinfrastruktur-Netzwerken

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International koordinierte Forschungsinfrastruktur-Netzwerke mit der Rechtsform ERIC vernetzen nationale Forschungsinfrastrukturen. Diese Netzwerke sind bottom-up entstanden und an Hochschulen und Forschungseinrichtungen angesiedelt. Die jeweiligen ERICs koordinieren in ihrem Wissenschaftsbereich Forschungsaktivitäten, Dienstleistungen und Wissensaustausch. Sie ermöglichen so eine Forschungszusammenarbeit auf europäischer Ebene. Die Schweiz ist in verschiedenen ERICs aktiv und prüft regelmässig weitere Beteiligungen und Mitgliedschaften.

Übersicht

Die international koordinierten Forschungsinfrastruktur-Netzwerke setzen sich aus nationalen Knotenpunkten zusammen, die an Hochschulen und Forschungsinstitutionen angesiedelt sind. Sie standardisieren und koordinieren Dienstleistungen, Ressourcen (z.B. Forschungsdaten) sowie die Nutzung von Instrumenten. Dank dieser internationalen Vernetzung können Synergien und Skaleneffekte genutzt werden. Die Schweiz ist in verschiedenen ERICs beteiligt. In der Schweiz tätige Forschungsgemeinschaften können somit aktiv und dauerhaft diese Forschungsinfrastruktur-Netzwerke nutzen und ihre Wissenschaftsbereiche koordiniert weiterentwickeln.

Die Europäische Union hat die Rechtsform ERIC (European Research Infrastructure Consortium) geschaffen, um die Errichtung und den Betrieb von international koordinierten Forschungsinfrastruktur-Netzwerken zu vereinfachen. Der Entscheid über den Beitritt der Schweiz als Mitglied zu einem ERIC fällt in die Zuständigkeit des Bundesrates. Das SBFI begleitet die nationalen Forschungsinfrastrukturen bei den notwendigen Schritten zur Vorbereitung eines Beitritts. Das Parlament wird im Rahmen der periodischen BFI-Botschaften über neue Beitritte informiert.

Die Schweiz ist seit Sommer 2023 Mitglied in folgenden sechs ERICs:

  • BBMRI ERIC (Biobanking and Biomolecular Resources Research Infrastructure):
    Schweizer Knotenpunkt: Swiss Biobanking Platform SBP
  • CESSDA ERIC (Consortium of European Social Science Data Archives):
    Schweizer Knotenpunkt: Schweizer Kompetenzzentrum Sozialwissenschaften FORS
  • DARIAH ERIC (Digital Research infrastructure for the Arts and Humanities):
    Schweizer Knotenpunkt: Swiss National Data and Service Center for the Humanities DaSCH
  • ECRIN ERIC (European Clinical Research Infrastructure Network):
    Schweizer Knotenpunkt: Swiss Clinical Trial Organisation SCTO
  • EPOS ERIC (European Plate Observing System):
    Schweizer Knotenpunkt: ETH Zürich / Swiss Seismological Service SED
  • ICOS ERIC (Integrated Carbon Observation System):
    Schweizer Knotenpunkt: ETH Zürich / ICOS-CH


Zudem hat die Schweiz in vier ERICs Beobachterstatus:

Beitritt der Schweiz zu einem ERIC: Verfahren und Kriterien

Über den Beitritt der Schweiz als Mitglied zu einem Forschungsinfrastruktur-Netzwerk mit der Rechtsform ERIC entscheidet der Bundesrat. Das Beitrittsverfahren besteht aus vier Etappen:

1. Periodische Erfassung von Forschungsinfrastruktur-Netzwerken und Priorisierung (Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen)

Alle vier Jahre aktualisiert das SBFI die Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen. In diesem Prozess reichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, bei denen der nationale Knotenpunkt eines bestehenden oder sich im Aufbau befindenden ERIC angesiedelt ist (Host Institutions), einen Antrag auf Schweizer Beteiligung ein.

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) prüft die Anträge aus wissenschaftlicher Sicht. Dies ergänzt die Evaluationen auf europäischer Ebene.

2. Prüfung durch das SBFI

Nach der wissenschaftlichen Evaluation durch den SNF prüft das SBFI folgende Kriterien:

Notwendige Kriterien:

  • Das internationale Forschungsinfrastruktur-Netzwerk ist etabliert und in Rechtsform ERIC organisiert, bzw. das Konsortium des Forschungsinfrastruktur-Netzwerks ist etabliert und plant, sich in Rechtsform ERIC zu organisieren.
  • Ein nationaler Knotenpunkt wurde designiert und die interessierte schweizerische Forschungsgemeinschaft ist hinreichend gut organisiert.
  • Die mittelfristige Finanzierung des Schweizer Knotens und der Infrastruktur in der Schweiz ist durch die beteiligten Forschungsstätten gewährleistet.
  • Die Interessen der Schweiz sind bei einem Beitritt zum ERIC ausreichend geschützt.

Weitere Kriterien zur Priorisierung:

  • Die Tätigkeiten des ERIC bedürfen einer internationalen Zusammenarbeit und können im Rahmen von national organisierten Zusammenarbeiten nicht zielführend bewältigt werden.
  • Das ERIC ist in einem Bereich tätig, der für die Schweiz von ausgewiesenem Interesse ist.
  • Das ERIC ist eine gute Ergänzung zu anderen internationalen Forschungsinfrastruktur-Netzwerken mit Schweizer Beteiligung.
  • Die Aktivitäten des Forschungsinfrastruktur-Netzwerks rechtfertigen eine Verpflichtung auf Staatsebene.

Das SBFI stützt sich bei der Prüfung auf den Annex zur ERIC-Botschaft und die darin enthaltenen Kriterien des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).

3. Antrag für die Finanzierung der Mitgliedschaft via BFI-Botschaft

Die Beiträge für die ERIC-Mitgliedschaft werden grundsätzlich vom SBFI übernommen. Diese beantragt der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft). In der BFI-Botschaft werden einerseits die bereits verpflichteten Beiträge für laufende ERIC-Mitgliedschaften ausgewiesen. Anderseits werden die zusätzlich notwendigen Mittel für einen Beitritt zu einem priorisierten ERIC-Netzwerk beantragt. Das Parlament kann sich im Rahmen der Beratung zur BFI-Botschaft zu den geplanten Schweizer Beteiligungen äussern.

4. Entscheid Bundesrat und Umsetzung des Beitritts

Sind alle obigen Etappen erfüllt, so kann der Bundesrat den Schweizer Beitritt beim entsprechenden ERIC beantragen.

Die Generalversammlung des ERIC muss dem Beitritt der Schweiz zustimmen.

Periodische Überprüfung der Schweizer Mitgliedschaft

Die Schweizer Mitgliedschaft in ERICs wird im Rahmen des Roadmap-Verfahrens für Forschungsinfrastrukturen alle vier Jahre durch den SNF (wissenschaftlich, gemäss SNF-Kriterien) und das SBFI (gemäss ERIC-Kriterienkatalog) überprüft.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/forschung-und-innovation/internationale-f-und-i-zusammenarbeit/eric.html