EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation

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Die Europäischen Rahmenprogramme für Forschung und Innovation sind die Hauptinstrumente der Europäischen Union (EU) zur Umsetzung ihrer gemeinschaftlichen Wissenschafts- und Innovationspolitik. Das aktuelle neunte Rahmenprogramm «Horizon Europe» dauert von 2021 bis 2027 und umfasst ein Gesamtbudget von rund 95,5 Milliarden Euro. Am 12. Mai 2021 ist Horizon Europe offiziell in Kraft getreten. Eine retroaktive Klausel erlaubt allerdings eine rückwirkende Inkraftsetzung ab 1. Januar 2021.

Rechtliche Grundlagen

Die Wissenschafts- und Technologiepolitik der EU ist in den Verträgen von Maastricht und Amsterdam festgelegt. Sie hat zum Ziel, die Forschung in den Ländern Europas überall dort transnational zu bündeln, wo es sinnvoll ist, sei es wegen der Kosten und der Dimension der Forschungsarbeiten oder weil es sich um die Lösung von Problemen handelt, die für ganz Europa von zentraler Bedeutung sind. Entsprechend sollen europäische Forschungsziele subsidiär zu den Bestrebungen der einzelnen Mitgliedstaaten im Bereich Forschung und Innovation definiert werden.

Die ersten EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation (RPFI) starteten 1984. Bis und mit der sechsten Generation (2003–2006) handelte es sich dabei um Programme mit jeweils vier- oder fünfjähriger Laufzeit. Seit 2007 dauern sie insgesamt sieben Jahre. Anfang 2021 wurde das RPFI unter dem Namen «Horizon Europe» zum neunten Mal lanciert.

Finanzierung

Finanziert werden die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation (RPFI) einerseits von den EU-Mitgliedstaaten über deren reguläre Beiträge an die EU. Andererseits haben assoziierte Länder bis und mit dem 8. RPFI anteilsmässig Beiträge gemäss ihrem Bruttoinlandprodukt (BIP) beigetragen.

Für das aktuelle 9. RPFI hat die EU einen neuen Finanzierungsmechanismus ins Auge gefasst. Gemäss dem neuen «pay as you go»-Prinzip bezahlt jedes assoziierte Land prinzipiell so viel, wie seinen Forschenden an EU-Projektfinanzierung gewährt wird. Die Festlegung der genauen Finanzierungsmodalitäten ist Gegenstand der Assoziierungsverhandlungen zwischen der Schweiz und der EU.

Seit Beginn der RPFI ist deren Budget kontinuierlich angestiegen, und die jeweiligen thematischen Schwerpunkte und Instrumente haben sich den gesellschaftlichen und politischen Bedürfnissen in Europa angepasst. Genauere Informationen über diese Entwicklung gibt die Übersicht aller Rahmenprogramme.

Projektanträge

Anträge für Projekte im Rahmen der EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation werden von Forschenden und Innovatoren aus einem oder mehreren Staaten gemeinsam ausgearbeitet, in der Regel im Hinblick auf konkrete Ausschreibungen der EU, und von unabhängigen Expertinnen und Experten evaluiert. Ein Überblick über die aktuellen Ausschreibungen und Fördermöglichkeiten wird auf dem Teilnehmerportal der EU veröffentlicht.

Beteiligung der Schweiz

In Bezug auf die Teilnahmebedingungen der Schweiz an den EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation (RPFI), ist der 1. Januar 2004 ein wichtiges Datum. Bis zu diesem Zeitpunkt nahm die Schweizer Forschung mit beschränkten Rechten und direkt vom Bund finanziert an den Projekten der RPFI teil. Ab 2004 ermöglichte ein entsprechendes bilaterales Abkommen mit der EU, dass die Schweiz als assoziiertes Land mit allen Rechten und Pflichten am 6. RPFI und am Forschungs- und Ausbildungsprogramm von Euratom teilnehmen konnte. Ein vergleichbares bilaterales Abkommen konnte ebenso für die integrale Teilnahme an den 7. RPFI (2007–2013) abgeschlossen werden (siehe Übersicht aller Rahmenprogramme).

Durch die Assoziierung erhielt die Schweiz das Recht, in den Leitungskomitees der spezifischen Programme sowie in diversen Steuerungsausschüssen vertreten zu sein. Dies gewährte ihr einen direkten Zugang zu Informationen und eröffnete ihr die Möglichkeit, an der Durchführung der aktuellen sowie der Ausgestaltung zukünftiger EU-Rahmenprogramme und des Europäischen Forschungsraums mitzuwirken.

Auch für das 8. RPFI (Horizon 2020-Paket inkl. Euratom) war eine Vollassoziierung der Schweiz vorgesehen. Durch den Ausgang der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 zur sogenannten Masseneinwanderungsinitiative und dem darauffolgenden Ausbleiben der Unterzeichnung des Kroatienprotokolls, wurde der Schweiz die vollständige Assoziierung an Horizon 2020 durch die Europäische Kommission verweigert. Als Folge einer neuen Einigung wurde stattdessen am 5. Dezember 2014 ein Abkommen über eine Teilassoziierung unterzeichnet, welches rückwirkend per 15. September 2014 und bis Ende 2016 galt. Damit nahm die Schweiz an gewissen Bestandteilen von Horizon 2020 weiterhin als assoziierter Staat teil, bevor sie ab dem 1. Januar 2017 wieder am gesamten Horizon 2020-Paket inklusive Euratom vollassoziiert war (siehe Horizon 2020).

Das neueste 9. RPFI (Horizon Europe) ist offiziell am 12. Mai 2021 in Kraft getreten. Eine retroaktive Klausel erlaubt allerdings eine rückwirkende Inkraftsetzung ab 1. Januar 2021. Die spezifischen Bedingungen für eine Assoziierung der Schweiz werden in einem separaten EU-Verhandlungsmandat festgelegt. Die Schweiz nimmt an Horizon Europe und damit verbundenen Programmen und Initiativen bis auf Weiteres als nicht assoziiertes Drittland teil. Dieser Status kann wieder geändert werden (siehe Horizon Europe).

Zahlen und Fakten zur Schweizer Beteiligung

Die Teilnahme an den Europäischen Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation (RPFI), die von Brüssel aus verwaltet werden, gehört zu den Prioritäten der schweizerischen Wissenschaftspolitik. Forschende und Innovatoren an Schweizer Hochschulen und in der Privatwirtschaft beteiligen sich seit 1987 an den Rahmenprogrammen. Seither hat sich das Feld der Teilnehmenden laufend erweitert: Während des 3. RPFI (1990–1994) wurden 500 Schweizer Projektteilnehmende mit insgesamt knapp 130 Mio. CHF unterstützt, im 6. RPFI waren es bereits 1900 Teilnehmer und eine Fördersumme in der Höhe von knapp 800 Mio. CHF.

Die Bilanz zum vorangehenden 8. RPFI (2014–2020) zeigt, dass Forschende in der Schweiz auch in diesen Jahren im Wettbewerb um EU-Forschungsgelder sehr erfolgreich waren. Insgesamt sind rund 2585 Mio. CHF an Fördermitteln in die Schweiz geflossen (Stand September 2020). Zudem hatte die Schweiz über diesen Zeitraum gemessen die sechsthöchste Erfolgsquote von eingereichten Projekten.

Genauere Informationen über diese Entwicklung und deren Bedeutung für die Schweiz geben die Zahlen und Fakten zur Schweizer Beteiligung.

Rolle des SBFI

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) nimmt die Vertretung der Schweiz wahr und definiert die strategischen und operativen Massnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation. In diesem Sinne vertritt das SBFI die Interessen der Schweiz in den verschiedenen Programmkomitees der Europäischen Kommission. Die Mitarbeit an der strategischen Ausrichtung der Initiativen und Programmen sowie die Überwachung der Evaluationsverfahren der EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation sind Teil dieses Mandats. Zudem vertritt das SBFI die Schweiz im Europäischen Forschungsraum und den dazugehörigen Gremien.

Für die operative Informationsvermittlung mandatiert und finanziert das SBFI das Netzwerk Euresearch, welches interessierte Forschende und Innovatoren aus der Privatwirtschaft und öffentlichen Institutionen in der Schweiz, über die Teilnahme an EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation informiert und berät.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/forschung-und-innovation/internationale-f-und-i-zusammenarbeit/forschungsrahmenprogramme-der-eu.html