Beteiligung der Schweiz

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Die Kooperation zwischen der Schweiz und der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation hat eine lange Tradition. Forschende in der Schweiz beteiligen sich seit 1988 an den EU-Forschungsrahmenprogrammen, entweder im Status der Schweiz als Drittstaat oder als assoziierte Partnerin. In der neusten Programmgeneration «Horizon 2020» galt die Schweiz bis Ende 2016 als teilassoziierter Staat. Nationale Massnahmen zur Finanzierung von Schweizer Projektbeteiligungen kamen in den Bereichen von Horizon 2020 zum Tragen, in denen die Schweiz nicht assoziiert ist. Seit Beginn 2017 ist die Schweiz vollständig an Horizon 2020 assoziiert.

Das erste EU-Forschungsrahmenprogramm (FRP) startete 1984. Die achte Programmgeneration wurde Anfang 2014 lanciert unter dem Namen Horizon 2020. Eine Übersicht über die Struktur und die verschiedenen Programmbereiche von Horizon 2020 findet sich auf der SBFI-Webseite oder auf der Website der Europäischen Kommission.

Informationen über aktuell offene Ausschreibungen und Fördermöglichkeiten in Horizon 2020 sind direkt auf dem Participant Portal der EU verfügbar. Zudem orientiert Euresearch Forschende in der Schweiz, die sich für eine Teilnahme an Horizon 2020 interessieren, über Ausschreibungen und unterstützt sie bei der Eingabe von Projektvorschlägen. Euresearch wird vom SBFI finanziert und ist in dessen Auftrag tätig.

Schweizer Forschungsinstitutionen beteiligen sich in den FRP seit 1988. Von 1992 bis 2003 wurden Schweizer Projektbeteiligungen direkt durch den Bund finanziert. Ab 2004 nahm die Schweiz als assoziierter Staat an den FRP teil. Folglich leistete die Schweiz einen Pflichtbeitrag an das EU-Gesamtbudget des jeweiligen FRP (bemessen an ihrem BIP), und Schweizer Forschende erhielten die gleichen Rechte wie ihre Kolleginnen und Kollegen aus EU-Mitgliedstaaten bei der Eingabe von Projektvorschlägen. Sie konnten auch Fördergelder direkt von der EU beziehen.

Die Schweiz und Horizon 2020

Im Anschluss an das Ende 2013 auslaufende 7. FRP war eine erneute Assoziierung der Schweiz an des 8. FRP - das Horizon 2020-Paket inklusive Euratom - geplant. Das Schweizer Parlament bewilligte im September 2013 den Kredit für die Beteiligung der Schweiz an Horizon 2020. Aufgrund des Abstimmungsresultats vom 9. Februar 2014 zur Masseneinwanderungsinitiative und der damit verbundenen Nicht-Unterzeichnung des Kroatien-Protokolls lehnte die Europäische Union eine Vollassoziierung der Schweiz am gesamten Horizon 2020-Paket ab. Stattdessen einigten sich die Schweiz und die EU über eine Teilassoziierung, welche provisorisch am 15. September 2014 in Kraft trat und bis Ende 2016 galt. Ein entsprechendes Abkommen wurde am 5. Dezember 2014 von beiden Seiten unterzeichnet.

Am 16. Dezember nahm das Schweizer Parlament eine Umsetzung von Art. 121a der Bundesverfassung an, bei der die Bilateralen Abkommen mit der EU in allen Belangen respektiert wurde. Am gleichen Tag ratifizierte der Schweizerische Bundesrat das Protokoll, durch welches die Personenfreizügigkeit auf Kroatien ausgeweitet wurde und erfüllte somit die nötige Bedingung für die Vollassoziierung der Schweiz an Horizon 2020 ab 2017. Als Folge dieser Ratifizierung ist die Schweiz seit 1.1.2017 am Horizon-Paket assoziiert.

Übergangsmassnahmen: Laufende Projekte

Bereits laufende Projekte, die im Rahmen von Horizon 2020 Fördermittel erhalten, werden durch die Änderung vom Assoziierungsstatus der Schweiz nicht beeinflusst. Ihre Förderung ist während der gesamten Projektdauer durch dieselbe Förderquelle garantiert.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/forschung-und-innovation/internationale-f-und-i-zusammenarbeit/forschungsrahmenprogramme-der-eu/horizon-2020/status-ch-horizon-2020.html