Schweizer Übergangsmassnahmen für Horizon 2020

Willkommen auf der Plattform für die projektweise Beteiligung der Schweiz an Horizon 2020 und die dafür vorgesehenen, finanziellen Übergangsmassnahmen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) orientiert auf dieser Seite über alle Details zur Eingabe von Finanzierungsgesuchen für die Schweizer Beteiligung im Drittstaatmodus in Verbundprojekten von Horizon 2020 – dem 8. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union.

Hintergrundinformationen zu den neuesten politischen Entwicklungen, zu den Beteiligungsmöglichkeiten der Schweiz an Horizon 2020 und zu den Ausschreibungen, die durch die Schweizer Übergangsmassnahmen abgedeckt sind, finden sich unter Status der Schweiz in Horizon 2020.

Die revidierte Verordnung über die Massnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den Programmen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation bildet die rechtliche Grundlage für die direkte Finanzierung von Schweizer Partnern in Horizon 2020-Projekten. Sie ist verfügbar unter Rechtliche Grundlagen.

Finanzierung von Schweizer Projektpartnern

Das SBFI finanziert prinzipiell alle Schweizer Partner in Verbundprojekten von Horizon 2020, vorausgesetzt sie erfüllen die Beitragskriterien und Finanzierungsregeln von Horizon 2020.

Es gilt zu beachten, dass diese Plattform nur für Finanzierungsgesuche von Schweizer Partnern in jenen Horizon 2020-Verbundprojekten vorgesehen ist, die von der EU bewilligt wurden und in denen die Schweiz als Drittstaat gilt.

Es ist auf dieser Plattform nicht möglich, Projektvorschläge für Ausschreibungen der EU einzureichen oder eine Finanzierung für Projektbeteiligungen zu beantragen, in denen die Schweiz als assoziierter Staat teilnimmt. Zudem sind nationale Beiträge für folgende Aktivitäten verfügbar, werden aber ebenfalls nicht über diese Webseite abgewickelt:

  • Beteiligung in Aktivitäten mit Bezug zu Euratom oder ITER
    (inklusive Fusion for Energy);
  • Beteiligung in den europäischen Initiativen AAL, Eurostars und EDCTP
    (gemäss Art. 185 des AEUV);
  • Beteiligung in COST-Aktionen;
  • Vorbereitung von Horizon 2020-Projektvorschlägen für KMU und Koordinatoren.

Der Bereich Links und Kontakte gibt Auskunft darüber, wohin man sich in Bezug auf diese Aktivitäten wenden muss.

Unter Links und Kontakte finden sich zudem weiterführende Adressen bei allen übrigen Fragen.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/forschung-und-innovation/internationale-f-und-i-zusammenarbeit/forschungsrahmenprogramme-der-eu/horizon-2020/status-ch-horizon-2020/h2020a.html