Übergangsmassnahmen 2021–2024 für das Horizon-Paket

Um die Folgen des Drittland-Status der Schweiz im Horizon-Paket abzufedern, hat der Bundesrat für die Jahre 2021–2024 Übergangsmassnahmen beschlossen. Dafür stehen 2,6 Milliarden Schweizer Franken zur Verfügung, die das SBFI entweder direkt an Projektbeteiligte auszahlt oder über den Schweizerische Nationalfonds (SNF), Innosuisse und die Europäische Weltraumorganisation (ESA) aufwendet.

Zugängliche und nicht zugängliche Programmteile

Die Übergangsmassnahmen bestehen aus zwei Komponenten:

Übergangsmassnahmen für zugängliche Programmteile

Direktfinanzierung_Verbundprojekte_de

Im nicht assoziierten Status ist eine Teilnahme an den meisten Verbundprojekten möglich, jedoch ohne Finanzierung durch die Europäische Union (EU). Das SBFI finanziert den Budgetanteil der Projektbeteiligten in der Schweiz direkt.

Finanzierungsgesuche von positiv evaluierten Verbund- und Einzelprojekten der Programmjahre 2021–2024 können beim SBFI eingereicht werden:

Übergangsmassnahmen für nicht zugängliche Programmteile

Direktfinanzierung_Einzelprojekte_de

Übergangsmassnahmen für nicht zugängliche Programmteile: Für nicht zugängliche Ausschreibungen, namentlich Einzelprojekte und Verbundprojekte in strategischen Bereichen, finanziert das SBFI Instrumente, die entweder über das SBFI, den SNF, Innosuisse oder die ESA implementiert werden. Diese Massnahmen orientieren sich weitgehend an den Ausschreibungen der EU.

massnahmen_de

Finanzierung

Für die Übergangsmassnahmen 2021–2024 werden die finanziellen Mittel eingesetzt, die das Parlament Ende 2020 für die Finanzierung der Schweizer Beteiligung am Horizon-Paket 2021–2027 gesprochen hat. Bei einer Assoziierung wird diese in ähnlicher Grössenordnung über die EU an Projektbeteiligte in der Schweiz ausbezahlt: Hierfür überweist der Bund der EU jedes Jahr einen Pflichtbeitrag als Vorauszahlung für diejenigen Ausschreibungen, die im selben Jahr erfolgen. Die Europäische Kommission finanziert dann Forschende und Innovatoren in der Schweiz, deren Projekte positiv evaluiert wurden, während der gesamten Projektlaufzeit. Bei einer Nicht-Assoziierung fliessen diese Mittel nicht an die EU, sondern werden vorbehältlich der Budgetentscheidungen des Parlaments für die Übergangsmassnahmen eingesetzt. Diese belaufen sich für die Ausschreibungen 2021–2024 auf insgesamt über 2,6 Milliarden Schweizer Franken, wovon 1,8 Milliarden Franken auf die Direktfinanzierung beim SBFI und 0,8 Milliarden Franken auf Massnahmen für nicht zugängliche Programmteile bei SBFI, SNF, Innosuisse und ESA entfallen: 

Aktueller Stand der Mittelverwendung

Beim SBFI sind bisher (Stand 12.06.2025) 2260 Finanzierungsgesuche eingegangen. Davon sind 2057 Projekte bereits bewilligt worden. Die nachstehende Grafik zeigt den Stand der Mittelverwendung für die Jahre 2021–2024 und stellt die bereits für Projekte gesprochen Mittel (verpflichtete Mittel) den vom Bundesrat für die einzelnen Massnahmen maximal zur Verfügung gestellten Mitteln (verfügbare Mittel) gegenüber.

  • Im Falle der Übergangsmassnahmen für zugängliche Programmteile (in Orange in der Grafik) ist zu beachten, dass Gesuche mit Verzögerung beim SBFI eintreffen, da zwischen Evaluationsresultat und Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mehrere Monate liegen.
  • Im Falle der Übergangsmassnahmen für nicht zugängliche Programmteile (in Blautönen), für die das SBFI den SNF, Innosuisse und die ESA beauftragt hat, erfolgt die Berichterstattung periodisch. Aus diesem Grund liegen die entsprechenden Zahlen noch nicht für alle Instrumente vor, obwohl die Massnahmen bereits eingeleitet sind.  

Stand Mittelverwendung

Prioritätenordnung für die Direktfinanzierung 2021–2024

Die Ausschreibungen der EU für die Jahre 2021–2024 sind zwar abgeschlossen, die Projektevaluationen und die Vorbereitung der Verträge zwischen den Konsortien und der Europäischen Kommission sind jedoch teilweise noch im Gange. Daher treffen für diese Jahre weiterhin Finanzierungsgesuche beim SBFI ein. Das Volumen der bereits eingereichten und der erwarteten Gesuche ist sehr hoch. Voraussichtlich übersteigen die nachgefragten Mittel die verfügbaren Mittel. Daher wendet das SBFI, gestützt auf die entsprechende Verordnung, auf alle weiteren Zusprachen der Ausschreibungen 2021–2024 Massnahmen gemäss einer Prioritätenordnung an. Aktuell sind die Massnahmen 1) – 5) aktiv:

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/forschung-und-innovation/internationale-f-und-i-zusammenarbeit/forschungsrahmenprogramme-der-eu/horizon-europe/ch-uebergangsmassnahmen-he.html