Finanzierung der Übergangsmassnahmen für das Horizon-Paket

Um die Folgen des aktuellen Drittland-Status der Schweiz beim Horizon-Paket  2021–2027 gezielt und effizient abzufedern, hat der Bundesrat für die Ausschreibungen 2021, 2022 und 2023 Übergangsmassnahmen beschlossen. Dafür werden die finanziellen Mittel eingesetzt, die das Parlament Ende 2020 für das Horizon-Paket gesprochen hat und die bei einer Assoziierung der Schweiz in dieser Grössenordnung an Projektteilnehmende in der Schweiz ausbezahlt würden. Die Übergangsmassnahmen belaufen sich für 2021, 2022 und 2023 auf über 1,85 Milliarden Schweizer Franken.  

1. Gesamtübersicht Finanzierung

A.
Das Parlament hat Ende 2020 finanzielle Mittel in der Höhe von über 5 Milliarden CHF als «Eintrittsticket» (Pflichtbeitrag, zzgl. sog. Begleitmassnahmen und Reserve) für die Beteiligung der Schweiz am Horizon-Paket gesprochen. Bei einer Assoziierung würde der Bund der EU jedes Jahr einen Teil der Mittel dieses Verpflichtungskredits als Vorauszahlung für diejenigen Ausschreibungen überweisen, die im gleichen Jahr erfolgen (Punkt A. in Grafik 1). Die Europäische Kommission würde dann Forschende in der Schweiz, deren Projekte positiv evaluiert wurden, während der gesamten Projektlaufzeit von mehreren Jahren finanzieren.  

B.
Derzeit fliessen die Mittel nicht an die EU, sondern werden für die in den Jahren 2021, 2022 und 2023 eingeleiteten Übergangsmassnahmen verwendet. Die vom Bundesrat vorgesehenen Mittel für Übergangsmassnahmen für die Ausschreibungen 2021, 2022 und 2023 belaufen sich auf insgesamt über 1,85 Milliarden Schweizer Franken. Dieser Betrag entspricht dem erwarteten Rückfluss in die Schweiz im Falle einer Assoziierung (für Details siehe Kapitel 3). 

Mit den entsprechenden Mitteln bezahlt das SBFI entweder die Forschenden analog wie die EU während der gesamten Projektlaufzeit von mehreren Jahren, direkt, oder es finanziert Übergangsmassnahmen beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF), bei Innosuisse und der Europäischen Weltraumorganisation ESA. Aus budgettechnischer Sicht, liegt der Unterschied darin, dass die Finanzierung des SBFI im Vergleich zur jährlichen Zahlung des Pflichtbeitrags an die EU zeitverzögert erfolgt. Bis jetzt hat das SBFI Übergangsmassnahmen (ÜM) für die Ausschreibungen 2021, 2022 und 2023 lanciert, die es aufgrund der Projektlaufzeiten mindestens bis 2033 weiterfinanzieren wird. Um hier Transparenz zu schaffen, hat der Bundesrat im Mai 2022 einen eigenen Voranschlagskredit geschaffen, in dem die Mittel für die Übergangsmassnahmen eingestellt werden (Kredit «Übergangsmassnahmen Horizon-Paket 2021–2027», SBFI/A231.0435).

Gesamtübersicht Finanzierung

Die Übergangsmassnahmen bestehen aus zwei Komponenten (siehe Punkt B. in Grafik 1):

  • Übergangsmassnahmen für zugängliche Programmteile: Das SBFI finanziert Forschende und Innovatoren in der Schweiz bei ihrer Teilnahme an zugänglichen Projekten direkt. Projektteilnehmende erhalten die Mittel, wie wenn die Schweiz assoziiert wäre, aber vom SBFI anstatt von der EU.
  • Übergangsmassnahmen für nicht zugängliche Programmteile: Für nicht zugängliche Ausschreibungen finanziert das SBFI vorübergehend Instrumente, die entweder das SBFI selbst, der SNF, Innosuisse oder die ESA implementiert. Diese Massnahmen orientieren sich soweit wie möglich an den Ausschreibungen der EU. Ein Beispiel dafür sind die beim SNF angesiedelten SNSF Starting Grants, welche die entsprechenden Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrats (European Research Council, ERC) überbrücken.

C.
Die vom Parlament gesprochenen Mittel für den vorgesehenen Pflichtbeitrag  gehen somit nicht verloren; sie werden für Übergangsmassnahmen oder für künftige Beiträge an die EU verwendet (Punkte B. und C. in Grafik 1).

Gesamtübersicht der Mittelverwendung aus dem Pflichtbeitrag

2. Verwendung der Mittel

Das SBFI finanziert Übergangsmassnahmen 2021, 2022 und 2023 im Gesamtwert von 1,85 Milliarden Schweizer Franken. Diese Mittel werden laufend an die Forschenden und Innovatoren in der Schweiz beziehungsweise an die Institutionen SNF, Innosuisse und ESA ausbezahlt, wie nachfolgend für das schon abgeschlossene Budgetjahr 2022 dargestellt. Weitere Zahlungen folgen über die gesamte Projektlaufzeit hinweg.

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3. Aufteilung der Mittel auf die Übergangsmassnahmen

Für die Übergangsmassnahmen berechnet das SBFI die Aufteilung der Mittel entsprechend der erwarteten Schweizer Beteiligung im jeweiligen Programmbereich. Dadurch reflektieren die Beträge der jeweiligen Übergangsmassnahmen jene Mittel, die bei einer Assoziierung den Forschenden und Innovationsakteuren in der Schweiz zugesprochen worden wären (projizierter Rückfluss). Die Aufteilung der Mittel auf die Übergangsmassnahmen entspricht somit nicht notwendigerweise der Verteilung des EU-Budgets. Beispielsweise ist die Schweiz bei den Einzelstipendien des Europäischen Forschungsrats (European Research Council, ERC) und beim Start-up-Förderinstrument Accelerator des Europäischen Innovationsrats (European Innovation Council, EIC) überdurchschnittlich erfolgreich, während die Beteiligung an Verbundprojekten etwas weniger hoch ist. Dadurch erhält die Schweiz bei einer Assoziierung im Vergleich zum EU-Budget proportional mehr Gelder aus diesen Instrumenten (siehe Bereich A in Grafik 3).

Das SBFI verteilt die Mittel gemäss dem erwarteten Rückfluss in die Schweiz – ungleich dem Vorgehen von 2014, wo die Mittel gemäss EU-Budget verteilt worden waren und grössere Kreditreste entstanden. Der Bereich B in Grafik 3 zeigt exemplarisch für 2022 die Aufteilung der Mittel auf die Übergangsmassnahmen.

Aufteilung der Mittel auf Übergangsmassnahmen

Während das oben beschriebene Konzept des projizierten Rückflusses für die Übergangsmassnahmen 2021 und 2022 auf jährlicher Basis angewendet wurde, ändert sich dieser Mechanismus mit den Übergangsmassnahmen 2023 zugunsten einer Anwendung auf Basis des jeweiligen Arbeitsprogramms. Das Horizon-Paket ist so aufgegliedert, dass Ausschreibungen jeweils in zwei zweijährigen Arbeitsprogrammen (2021/2022, 2023/2024) und einem dreijährigen Arbeitsprogramm (2025/2026/2027) erscheinen. Das aktuelle Arbeitsprogramm deckt die Jahre 2023 und 2024 ab. Die Schweiz-seitigen Budgets sind nun so gestaltet, dass den Forschenden über die Periode eines solches Arbeitsprogrammes ähnlich viele Mittel zur Verfügung stehen, wie bei einer Assoziierung. Dieser Ansatz ermöglicht es einerseits, Ausgabespitzen zu vermeiden und erlaubt andererseits eine grössere Flexibilität bei der Ausgestaltung der einzelnen Massnahmen über den Zeitraum eines Arbeitsprogrammes. Es ist zu betonen, dass das Prinzip des Rückflusses weiterhin gilt, nur neu auf zwei beziehungsweise drei Jahre verteilt.

4. Aktueller Stand der Mittelverwendung für die Übergangsmassnahmen 2021, 2022 und 2023

Letzte Aktualisierung am 03.02.2024

Grafik 4 zeigt den Stand der Mittelverwendung für die Jahre 2021, 2022 und 2023, die bereits für Projekte gesprochen sind (verpflichtete Mittel) im Vergleich zu den vom Bundesrat für die einzelnen Massnahmen zugeordneten Mitteln (verfügbare Mittel).

Bei zugänglichen Programmteilen (in Orange in Grafik 4) finanziert das SBFI den Schweizer Partner direkt (Direktfinanzierung für Verbundprojekte). Bei den nicht zugänglichen Programmteilen (in Blau in Grafik 4 werden der SNF, Innosuisse und die ESA mit der Durchführung von Übergangsmassnahmen beauftragt; gewisse Massnahmen finanziert das SBFI auch hier direkt. Die Massnahmen bieten eine möglichst gut auf die Bedürfnisse der Schweizer F&I-Akteure zugeschnittene Alternative für die Instrumente des Horizon-Pakets, entweder durch die Stärkung bestehender Angebote oder durch spezifische neue Ausschreibungen.

Im Falle der Direktfinanzierung für zugängliche Programmteile ist zu beachten, dass Gesuche mit einer zeitlichen Verzögerung beim SBFI eintreffen, da zwischen Evaluationsresultat und Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen den Projektpartnern und der Europäischen Kommission mehrere Monate liegen können. Beim SBFI sind bisher 1500 Finanzierungsgesuche eingegangen, die zuerst bewilligt werden und anschliessend in die nachstehende Grafik aufgenommen werden. Die Grafik umfasst momentan 1222 Projekte.

Im Falle der Massnahmen für nicht zugängliche Programmteile, für die das SBFI den SNF, Innosuisse und die ESA beauftragt hat, erfolgt die Berichterstattung periodisch. Aus diesem Grund liegen die entsprechenden Zahlen noch nicht für alle Instrumente vor, obwohl die Massnahmen bereits eingeleitet sind.  

Stand Mittelverwendung

5. Zahlungsprofil der Übergangsmassnahmen

Während bei einer Assoziierung ein jährlicher Pflichtbeitrag  an die EU ausbezahlt werden würde, stellt sich das aktuelle Zahlungsprofil der Übergangsmassnahmen anders dar: Die Gelder werden sukzessive über die Laufzeit der jeweiligen Projekte ausbezahlt (Grafik 5). Somit ergibt sich ein zeitlich verzögertes Zahlungsprofil, welches sich über einen längeren Zeitraum (von bis zu zehn Jahren nach der Ausschreibung) hinweg zieht.

Verpflichtete Mittel Übergangsmassnahmen 2021 2022

Dies kann beispielhaft anhand der Direktfinanzierung illustriert werden. Typischerweise starten die Projekte rund ein Jahr nachdem die entsprechenden Ausschreibungen geschlossen worden sind. Die Auszahlungen starten mit dem Projektbeginn, wobei den Forschenden 50% des Fördergelds zu Beginn ausbezahlt werden; nach rund zwei Jahren folgen weitere 30%, und zum Ende des Projekts (ca. zwei bis drei Jahre später) erhalten die Forschenden die restlichen 20%.  

Eura Finanzierung Laufzeit

Auch an die Förderorgane SNF, Innosuisse und ESA wird das Geld im Rahmen der Übergangsmassnahmen gemäss Subventionsgesetz in Tranchen über die Laufzeit der jeweiligen Projekte ausbezahlt.  

Glossar

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/forschung-und-innovation/internationale-f-und-i-zusammenarbeit/forschungsrahmenprogramme-der-eu/horizon-europe/ch-uebergangsmassnahmen-he/uebersicht-finanzen.html