Direktfinanzierung für Verbundprojekte

he-verbund

Verbundprojekte sind Forschungs- und Innovationsprojekte, an denen sich Konsortien mit mehreren Partnern beteiligen. Generell müssen sich mindestens drei Organisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern beteiligen.

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Bundesverwaltungseinheiten

Die direkte Finanzierung durch das SBFI von Einheiten der zentralen Bundesverwaltung ist nicht möglich. Gemäss Absprache mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) gibt es aber ein spezifisches Vorgehen für die Finanzierung von Projekten. Dieses wird im nachfolgenden Dokument beschrieben.

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Berichterstattung

Die Wegleitung für die finanzielle Berichterstattung richtet sich an Schweizer Projektpartner, die an Aktionen von Horizon Europe und damit verbundenen Programmen und Initiativen teilnehmen und deren Projekte vom SBFI finanziert werden. Die Wegleitung zeigt auf, worauf speziell zu achten ist, damit die Projekte den nationalen rechtlichen Grundlagen entsprechen.

Soweit die nationalen Rechtsgrundlagen nichts anderes vorsehen, orientiert sich das SBFI an den Finanzierungs- und Abrechnungsgrundsätzen der Europäischen Kommission. Diese sind im «Annotated Model Grant Agreement (AGA)» der Europäischen Kommission ausführlich erläutert. Als erwähnenswerte Ausnahme müssen dem SBFI bei der Angabe der Personalkosten die Stundensätze und die Anzahl der Stunden, die jede Person am Projekt gearbeitet hat, gemeldet werden. Weitere Einzelheiten finden Sie in der «Wegleitung finanzielle Berichterstattung».

Annotated Model Grant Agreement (AGA, Pre-draft 1. April 2023)

Für die Erstellung der Finanzberichte bitte nachfolgende Vorlagen verwenden (auf Englisch). Für MSCA-Projekte bitte die zweite Vorlage benutzen:

Sie können die folgende Vorlage für Stundenzettel verwenden:

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/forschung-und-innovation/internationale-f-und-i-zusammenarbeit/forschungsrahmenprogramme-der-eu/horizon-europe/ch-uebergangsmassnahmen-he/verbundprojekte.html