Beiträge für Koordinationsarbeit bei Projektvorschlägen

Nach Artikel 5 der ‘Verordnung über die Massnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den Programmen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation’ (FIPBV ) kann das SBFI für die Ausarbeitung eines Projektvorschlags als offizieller Koordinator auf Gesuch einen pauschalen Vorbereitungsbeitrag von 10'000 CHF gewähren.

Anwendungsbereich: Dies gilt für Verbundprojekte im Rahmen der Arbeitsprogramme von Horizon Europe, Euratom und dem Digital Europe Programme, aber nicht für Projekte im Rahmen von kofinanzierten oder institutionalisierten europäischen Partnerschaften. Auch für ERC Synergy Grants werden keine Koordinationsbeiträge gesprochen.

Bedingungen: Das Projekt muss positiv evaluiert worden sein, das heisst es wäre finanziert worden, sofern das Budget des Programms ausreichend gewesen wäre (above threshold). Es muss aber nicht unbedingt tatsächlich finanziell gefördert werden. Der Koordinator muss dabei selber auch als Forschungspartner tätig sein, für eine reine Koordinationsrolle ohne Forschungstätigkeit werden keine Koordinationsbeiträge vergeben.

In der Wegleitung sind weitere Informationen verfügbar und über das Antragsformular können die Beiträge für die Koordinationsarbeit angefordert werden:

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/forschung-und-innovation/internationale-f-und-i-zusammenarbeit/forschungsrahmenprogramme-der-eu/horizon-europe/vorbereitungsbeitrag-koordination.html