Die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation (RPFI) sind ein Erfolg der EU-Politik. Sie haben hauptsächlich zwei Ursprünge: 1957 wird im Rahmen des Euratom-Vertrages die gemeinsame Forschungsstelle in Betrieb genommen, welche sich hauptsächlich der Kernfission widmet. 1983 schlägt der französische Präsident Mitterrand das Programm ESPRIT vor, das den Bereich Informationstechnologie und Telekommunikation abdeckt.
Am 25. Juli 1983 werden mit einer Entschliessung des Europäischen Rates die «Rahmenprogramme für Tätigkeiten der Gemeinschaft im Bereich Forschung, Entwicklung und Demonstration» eingeführt» (Entschliessung des Rates über Rahmenprogramme für die Tätigkeiten der Gemeinschaft im Bereich Forschung, Entwicklung und Demonstration und über das erste Rahmenprogramm 1984–1987, 31983Y0804(01), verabschiedet am 25. Juli 1983, ABl vom 4. August 2003, S. 1, 1984 in Kraft getreten, am 31. Dezember 1987 aufgehoben. Als Entschliessung wird in der EU-Terminologie ein Beschluss bezeichnet.). Ein Jahr später, 1984, wird dann das erste Rahmenprogramm lanciert.
Ziel der EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation ist es, eine ausgeglichene wissenschaftliche und technologische Entwicklung in Europa zu fördern. Die Rahmenprogramme legen dabei die zu erreichenden wissenschaftlichen und technologischen Ziele sowie die Auswahlkriterien für die Aktionen, die entsprechenden Schwerpunkte und die finanziellen Vorgaben fest. Es ist ein Instrument, das den Aufbau einer besser verbundenen gemeinschaftlichen Forschung fördern soll. Gemäss der Entschliessung des Rates sind gemeinschaftliche Forschungsaktionen gerechtfertigt, wenn sie gegenüber den nationalen Tätigkeiten Vorteile bringen. Dies entspricht dem Subsidiaritätsprinzip. Die EU-Rahmenprogramme werden von der Europäischen Kommission erarbeitet, die in Absprache mit den Mitgliedsstaaten einen Vorschlag unterbreitet.