Europäische Partnerschaften sind Initiativen, bei denen sich die Europäische Union (EU) mit öffentlichen oder privaten Akteurinnen und Akteuren zusammenschliesst, um Finanzierungen für spezifische Forschungs- und Innovationsprogramme zu koordinieren oder zusammenzulegen. Durch die Schaffung solcher Synergien mit nationalen und regionalen Förderagenturen sowie privatwirtschaftlichen Initiativen unterstützen diese Partnerschaften die politischen Prioritäten der EU, beispielsweise den Green Deal, die digitale Strategie Europas oder die Pandemievorsorge.
Europäische Partnerschaften werden über Pfeiler II und III von Horizon Europe finanziert. Die zuvor komplexe Vielfalt der Verwaltungsstrukturen für Partnerschaften wurde unter Horizon Europe vereinfacht. Die neuste Generation der Europäischen Partnerschaften umfasst nun drei Arten von Partnerschaften. Sie unterscheiden sich in der Art und der Intensität der Koordination zwischen der EU (vertreten durch die Europäische Kommission) und ihren Partnerinnen bzw. Partnern. Nun besteht auch ein systematisches Verfahren für die Auswahl, Umsetzung und Überwachung aller Partnerschaften, das in den strategischen Plan von Horizon Europe integriert ist.
Im Rahmen des ersten strategischen Plans von Horizon Europe für die Jahre 2021–2024 wurden insgesamt 49 Partnerschaften lanciert. Unter dem zweiten strategischen Plan, der für 2025–2027 zum Einsatz kommen soll, sind weitere 9 kofinanzierte und koprogrammierte Partnerschaften vorgesehen.
Im Folgenden werden die verschiedenen Arten von Partnerschaften und die Bedingungen für eine Schweizer Beteiligung an spezifischen Partnerschaftsaktivitäten erläutert.