Förderung von nationalen Aktivitäten im Bereich der Raumfahrt

Parabelflug
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Nationale Aktivitäten in der Raumfahrt

Mit der Förderung der sogenannten Nationalen Aktivitäten in der Raumfahrt verfolgt das SBFI insbesondere drei Ziele. Es will Schweizer Weltraumakteure an Hochschulen und nicht-kommerziellen Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs stärken, die Umsetzung der Schweizer Weltraumpolitik weiter voranbringen und diese Akteure optimal auf die Teilnahme an ESA- oder anderen internationalen Programmen vorbereiten.

Allgemeines

Die Förderung der Beteiligung an Raumfahrtprogrammen und -projekten erlaubt es, in der Schweiz ansässige und mit der Europäische Weltraumorganisation ESA in Verbindung stehende Institutionen zu unterstützen, eine gute Ausgangslage für das schweizerische Ökosystem im Hinblick auf künftige Ausschreibungen für institutionelle europäische Programme zu schaffen und einen Beitrag zur Betriebsphase der schweizerischen wissenschaftlichen Instrumente von Weltraummissionen zu leisten, soweit diese nicht durch ESA-Programme finanziert wird.

Die Rechtsgrundlagen für Nationalen Aktivitäten in der Raumfahrt (NAR) sind das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) (SR 420.1) und die Verordnung über die Förderung von nationalen Aktivitäten im Bereich der Raumfahrt (NARV) (SR 420.125).

Folgende Aktivitäten können unterstützt werden:

  1. Vorbereitung auf internationale Projekte und Programme im Raumfahrtbereich oder die Teilnahme an denselben
  2. Durchführung von Raumfahrtprogrammen und -projekten
  3. Nachbereitung der Beteiligung an Raumfahrtprogrammen und -projekten, sowie
  4. Information, Beratung und Vernetzung von Institutionen und Organisationen mit Bezug zur Raumfahrt

Beitragsberechtigt sind Hochschulforschungsstätten und nicht-kommerzielle Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs. Diese können beim SBFI Fördergelder beantragen.

Die geltenden Anforderungen an die Aktivitäten und Gesuche sowie die Beurteilungskriterien und der Gesuchsprozess sind im Folgenden beschrieben.

Anforderungen an Aktivitäten und Gesuche

Für Aktivitäten und Gesuche gelten die folgenden Anforderungen:

  • Über die Nationalen Aktivitäten in der Raumfahrt kann der Bund Projekte unterstützen, die in eine der oben definierten Kategorien fallen.
  • Projektbeiträge werden jeweils für höchstens fünf Jahre gewährt. Verlängerungen der Unterstützung sind nach einer Prüfung durch das SBFI möglich. Das Vorgehen für eine Verlängerung richtet sich nach dem hier beschriebenen Vorgehen für Gesuche.
  • Beiträge werden gewährt, wenn das Vorhaben von gesamtschweizerischem Interesse und die Beteiligung ohne Finanzhilfen des Bundes nicht möglich ist.
  • Die Gesuchstellenden müssen aufzeigen, dass sie für das betreffende Projekt angemessene Eigenleistungen erbringen können.

Für das Einreichen der Gesuche muss die entsprechende Vorlage verwendet werden, ein gleiches gilt für den Finanzbericht (siehe Box am Ende der Seite).

Gesuche müssen zwingend folgende Angaben enthalten:

  1. Namen der Gesuchstellenden
  2. Institution oder Organisation, der ein Beitrag gewährt werden soll
  3. Beschreibung des Vorhabens einschliesslich Finanzrahmen
  4. Beim Bund beantragter Beitrag
  5. Angaben zu Eigenleistungen und weitere Finanzierungsquellen sowie Leistungen Dritter
  6. Begründung für eine schweizerische Teilnahme, insbesondere Angaben über die wissenschaftliche Bedeutung und das Interesse der Schweiz
  7. Zielsetzung und erwartete Schlüsselergebnisse

Beurteilungskriterien

Das SBFI beurteilt Gesuche anhand verschiedener Kriterien. Diese gliedern sich in drei Bereiche.

  • Einbettung in die Forschungs-, Innovations- und Weltraumpolitik der Schweiz: Ausrichtung des geplanten Projekts auf Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung der Beteiligung an internationalen Raumfahrtprogrammen und -projekten sowie Ausrichtung auf die Exzellenz und gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit der Forschung.
  • Allgemeine Kriterien für Bundesbeiträge (Subventionen): wirtschaftliche, wirksame, und zweckmässige Verwendung der Bundesmittel, eine angemessene Eigenleistung, gesamtschweizerisches Interesse des Projekts sowie eine Beurteilung, ob das Projekt nicht anders ausreichend finanziert werden kann und ob die Beteiligung der Schweiz ohne Finanzhilfen des Bundes nicht möglich ist.
  • Fachliche / inhaltliche Kriterien: Bedeutung des Projekts für die Raumfahrt allgemein und in der Schweiz im Besonderen sowie Kriterien, die für Projekte im Rahmen des ESA-Entwicklungsprogramms PRODEX gelten.

Gesuchsprozess

Gesuchstellende können die Abteilung Raumfahrt des SBFI für Beratung und Information über die im Rahmen der NARV unterstützten Aktivitäten sowie bezüglich der Erarbeitung und Einreichung von Gesuchen kontaktieren (Siehe Kontaktbox rechts).

Gesuche können jederzeit eingereicht werden. Je nach Umfang und Komplexität des Gesuchs muss ab Eingabe mit mindestens 2-9 Monaten für Prüfung, Entscheid und allfälliger Abschluss einer Leistungsvereinbarung (siehe unten) gerechnet werden.

Gesuche können in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch, ausschliesslich in elektronischer Form, beim SBFI über folgende Adresse eingereicht werden: space@sbfi.admin.ch.

Das SBFI prüft Gesuche formal und inhaltlich gemäss den oben beschriebenen Beurteilungskriterien. Nach erfolgter Prüfung entscheidet, je nach Höhe der Fördersumme, das SBFI oder das WBF gestützt auf Art. 49 der V-FIFG über das Gesuch und einen Bundesbeitrag.

Der Entscheid wird den Gesuchstellenden über eine Verfügung mitgeteilt. Im positiven Fall schliesst das SBFI für grössere Projekte eine Leistungsvereinbarung mit den Gesuchstellenden ab. Die Leistungsvereinbarung regelt insbesondere die Details für die Umsetzung, die Berichterstattung und die Auszahlung der Bundesbeiträge. Für kleinere Projekte regelt die Verfügung dies direkt.

Es besteht kein Anspruch auf Beiträge.

Kontakt

SBFI, Nathan Roulet
T +41 58 485 08 92

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/forschung-und-innovation/raumfahrt/informationen-fuer-fachleute/space-narv-funding.html