Beitragsberechtigt sind Hochschulforschungsstätten und nicht-kommerzielle Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs. Diese können beim SBFI Fördergelder beantragen.
Die geltenden Anforderungen an die Aktivitäten und Gesuche sowie die Beurteilungskriterien und der Gesuchsprozess sind im Folgenden beschrieben.
Anforderungen an Aktivitäten und Gesuche
Für Aktivitäten und Gesuche gelten die folgenden Anforderungen:
- Über die Nationalen Aktivitäten in der Raumfahrt kann der Bund Projekte unterstützen, die in eine der oben definierten Kategorien fallen.
- Projektbeiträge werden jeweils für höchstens fünf Jahre gewährt. Verlängerungen der Unterstützung sind nach einer Prüfung durch das SBFI möglich. Das Vorgehen für eine Verlängerung richtet sich nach dem hier beschriebenen Vorgehen für Gesuche.
- Beiträge werden gewährt, wenn das Vorhaben von gesamtschweizerischem Interesse und die Beteiligung ohne Finanzhilfen des Bundes nicht möglich ist.
- Die Gesuchstellenden müssen aufzeigen, dass sie für das betreffende Projekt angemessene Eigenleistungen erbringen können.
Für das Einreichen der Gesuche muss die entsprechende Vorlage verwendet werden, ein gleiches gilt für den Finanzbericht (siehe Box am Ende der Seite).
Gesuche müssen zwingend folgende Angaben enthalten:
- Namen der Gesuchstellenden
- Institution oder Organisation, der ein Beitrag gewährt werden soll
- Beschreibung des Vorhabens einschliesslich Finanzrahmen
- Beim Bund beantragter Beitrag
- Angaben zu Eigenleistungen und weitere Finanzierungsquellen sowie Leistungen Dritter
- Begründung für eine schweizerische Teilnahme, insbesondere Angaben über die wissenschaftliche Bedeutung und das Interesse der Schweiz
- Zielsetzung und erwartete Schlüsselergebnisse
Beurteilungskriterien
Das SBFI beurteilt Gesuche anhand verschiedener Kriterien. Diese gliedern sich in drei Bereiche.
- Einbettung in die Forschungs-, Innovations- und Weltraumpolitik der Schweiz: Ausrichtung des geplanten Projekts auf Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung der Beteiligung an internationalen Raumfahrtprogrammen und -projekten sowie Ausrichtung auf die Exzellenz und gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit der Forschung.
- Allgemeine Kriterien für Bundesbeiträge (Subventionen): wirtschaftliche, wirksame, und zweckmässige Verwendung der Bundesmittel, eine angemessene Eigenleistung, gesamtschweizerisches Interesse des Projekts sowie eine Beurteilung, ob das Projekt nicht anders ausreichend finanziert werden kann und ob die Beteiligung der Schweiz ohne Finanzhilfen des Bundes nicht möglich ist.
- Fachliche / inhaltliche Kriterien: Bedeutung des Projekts für die Raumfahrt allgemein und in der Schweiz im Besonderen sowie Kriterien, die für Projekte im Rahmen des ESA-Entwicklungsprogramms PRODEX gelten.
Gesuchsprozess
Gesuchstellende können die Abteilung Raumfahrt des SBFI für Beratung und Information über die im Rahmen der NARV unterstützten Aktivitäten sowie bezüglich der Erarbeitung und Einreichung von Gesuchen kontaktieren (Siehe Kontaktbox rechts).
Gesuche können jederzeit eingereicht werden. Je nach Umfang und Komplexität des Gesuchs muss ab Eingabe mit mindestens 2-9 Monaten für Prüfung, Entscheid und allfälliger Abschluss einer Leistungsvereinbarung (siehe unten) gerechnet werden.
Gesuche können in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch, ausschliesslich in elektronischer Form, beim SBFI über folgende Adresse eingereicht werden: space@sbfi.admin.ch.
Das SBFI prüft Gesuche formal und inhaltlich gemäss den oben beschriebenen Beurteilungskriterien. Nach erfolgter Prüfung entscheidet, je nach Höhe der Fördersumme, das SBFI oder das WBF gestützt auf Art. 49 der V-FIFG über das Gesuch und einen Bundesbeitrag.
Der Entscheid wird den Gesuchstellenden über eine Verfügung mitgeteilt. Im positiven Fall schliesst das SBFI für grössere Projekte eine Leistungsvereinbarung mit den Gesuchstellenden ab. Die Leistungsvereinbarung regelt insbesondere die Details für die Umsetzung, die Berichterstattung und die Auszahlung der Bundesbeiträge. Für kleinere Projekte regelt die Verfügung dies direkt.
Es besteht kein Anspruch auf Beiträge.