Akkreditierung

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Mit dem am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Bundesgesetz vom
30. September 2011 über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) wurde das System der obligatorischen institutionellen Akkreditierung eingeführt für Institutionen, die die Bezeichnungen «Universität», «Fachhochschule», «Pädagogische Hochschule» oder zusammengesetzte oder abgeleitete Formen wie «universitäres Institut» oder «Fachhochschulinstitut» führen wollen (Art. 28 Abs. 2 Bst. a, Art. 29, Art. 62 und 63 HFKG).

Das Bezeichnungsrecht gilt auch für die Entsprechungen in anderen Sprachen als den Landessprachen. Der Pflicht der institutionellen Akkreditierung unterstehen alle Institutionen, die ab dem 1. Januar 2015 die erwähnten geschützten Bezeichnungen verwenden wollen. Die Universitäten und anderen Institutionen des Hochschulbereichs, die andere Bezeichnungen verwenden, fallen nicht unter den Anwendungsbereich des HFKG.
Bei Verwendung anderer Bezeichnungen sind die Universitäten und anderen Institutionen des Hochschulbereichs jedoch an die geltenden kantonalen Gesetzesgrundlagen gebunden. Die Kantone können zusätzliche Regelungen vorsehen oder beispielsweise eine Akkreditierungspflicht für andere Bezeichnungen vorschreiben.

Die Hochschulen und privaten Institutionen des Hochschulbereichs, die bereits vor dem Inkrafttreten des HFKG existierten und diese Bezeichnungen nach bisherigem Recht verwendeten, erhalten eine Frist von acht Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes – d.h. bis spätestens am 31. Dezember 2022 –, um sich akkreditieren zu lassen (Art. 75 Abs. 1 HFKG). Sie unterstehen indessen weiterhin den kantonalen Bestimmungen.

Die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ), ist für die Akkreditierungsverfahren zuständig. Entscheidungsinstanz ist der Schweizerische Akkreditierungsrat. Der Akkreditierungsantrag ist an den Schweizerischen Akkreditierungsrat zu richten.

Die Liste der aktuell anerkannten oder akkreditierten Schweizer Hochschulen gemäss HFKG ist auf der Internetseite der Schweizer Hochschulrektorenkonferenz (swissuniversities) aufgeschaltet.

Die Praxismitteilungen des Eidgenössischen Amtes für das Handelsregister EHRA 2/14 und 1/16 erläutern die Auswirkungen des HFKG für die kantonalen Handelsregisterbehörden.

Rechtsgutachten von Prof. Astrid Epiney: «Zur Stellung ausländischer und privater Institutionen des Hochschulbereichs unter dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz».

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/hs/hochschulen/akkreditierung.html