FH: Beiträge nach Leistungen in der Lehre

Die Beiträge nach Leistungen in der Lehre werden den Fachhochschulen einerseits nach der gewichteten Anzahl der Studierenden (70%) und zusätzlich nach der gewichteten Anzahl der ausländischen Studierenden (5%), andererseits nach der Anzahl der Abschlüsse (10%) zugeteilt.

Mit der Festlegung der Fachbereichsgruppen und der Referenzkosten durch die Schweizerische Hochschulkonferenz (Plenarversammlung) wird gleichzeitig auch die Gewichtung der Studierenden festgelegt (fiktives Beispiel):

Gruppe

Fachbereichsgruppe

Referenzkosten

Gewichtung

1

Wirtschaft und Dienstleistungen

20'323

1,00

2 Soziale Arbeit
Angewandte Psychologie
Angewandte Linguistik

23'430

1,15

3

Gesundheit

28'287

1,39

4

Architektur, Bau- und Planungswesen

36'336

1.79

5

Design

37'934

1,87

6 Technik und IT 40'397 1,99
7

Musik, Theater und andere Künste

47'552

2,34

8 Land- und Forstwirtschaft
Chemie und Life Sciences

51'530

2,54

(Die Studierenden der Fachbereichsgruppe Design werden im Verteilungsmodell mit dem Faktor 1,87 multipliziert und somit gegenüber den Studierenden der Fachbereichsgruppe Wirtschaft und Dienstleistungen um diesen Faktor höher gewichtet. Die Referenzkosten von 37'934 sind 1,87x höher als die Referenzkosten von 20'323.)

Bei den Fachhochschulen werden die immatrikulierten Studierenden anhand der eingeschriebenen ECTS-Punkte erhoben und in Vollzeitäquivalente umgerechnet. Die Plenarversammlung wird für die Finanzierung eine maximale Anzahl an ECTS-Punkten festlegen (maximale Studiendauer, unabhängig von der Anzahl Semester). Studierende, die sich ausserhalb dieser «maximalen Studiendauer» befinden, werden für die Berechnung der Grundbeiträge nicht einbezogen.

Der Beitrag nach der Zahl der Studierenden für eine Fachhochschule ergibt sich damit wie folgt:

l-fh-1_d

Der Beitrag nach der Zahl der ausländischen Studierenden für eine Fachhochschule ergibt sich damit wie folgt:

l-fh-2_d

Beim Beitrag nach der Zahl der Studienabschlüsse werden bei den Fachhochschulen die Bachelorabschlüsse einbezogen. Für den Bereich Musik werden die Masterabschlüsse berücksichtigt. Der Beitrag ergibt sich wie folgt:

l-fh-3_d

Summe der Beiträge nach Leistungen der Lehre:

l-fh-4_d
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