UH: Beiträge nach Leistungen in der Lehre

Die Beiträge nach den Leistungen in der Lehre werden den Universitäten einerseits nach der gewichteten Anzahl der Studierenden (50%) und zusätzlich nach der gewichteten Anzahl der ausländischen Studierenden (10%), andererseits nach der Anzahl der Abschlüsse (10%) zugeteilt.

Mit der Festlegung der Fachbereichsgruppen und der Referenzkosten durch die Schweizerische Hochschulkonferenz (Plenarversammlung) wird auch gleichzeitig die Gewichtung der Studierenden festgelegt (Beispiel):

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Die von der Plenarversammlung festgelegten Referenzkosten pro Studierenden dienen im Verteilungsmodell nach HFKG als Gewichtung der Studierenden (fiktives Beispiel):

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(Die Studierenden der Fachbereichsgruppe III werden im Verteilungsmodell mit dem Faktor 4,83 multipliziert und somit gegenüber den Studierenden der Fachbereichsgruppe I um diesen Faktor höher gewichtet. Die Referenzkosten von 87'000 sind 4,83x höher als die Referenzkosten von 18'000.)

Bei den Universitäten werden die immatrikulierten Studierenden erhoben. Die Plenarversammlung wird eine maximale Studiendauer (Anzahl Semester) für die Finanzierung festlegen. Studierende, die sich ausserhalb dieser maximalen Studiendauer befinden, werden für die Berechnung der Grundbeiträge nicht einbezogen.

Der Beitrag nach der Zahl der Studierenden für eine Universität ergibt sich damit wie folgt:

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Der Beitrag nach der Zahl der ausländischen Studierenden für eine Universität ergibt sich damit wie folgt:

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Beim Beitrag nach der Zahl der Studienabschlüsse werden bei den Universitäten die Master- und Doktoratsabschlüsse (ohne Doktorat in Humanmedizin) in die Berechnung einbezogen. Der Beitrag ergibt sich wie folgt:

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Summe der Beiträge nach Leistungen der Lehre:

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