Feste Beiträge an Hochschulinstitutionen

Zur Bestimmung der festen Beiträge verweist Artikel 13 auf die vom Hochschulrat erlassene Verordnung. Gemäss dieser und mit dem Ziel, den von den Institutionen erbrachten Leistungen besser Rechnung zu tragen, sieht der Hochschulrat vor, dass sich die festen Beiträge aus einem Sockelbeitrag und aus einem variablen Beitrag zusammensetzen.

Der Sockelbeitrag bleibt für die von der Leistungsvereinbarung abgedeckte Zeitdauer (in der Regel vier Jahre) konstant und entspricht 70% des maximalen Beitrags der jeweiligen Finanzierungsperiode. Der maximale Beitrag hängt unter anderem vom Wachstum und der Entwicklung des gesamten Zahlungsrahmens für die Grundbeiträge für die Universitäten und für die anderen Institutionen des Hochschulbereichs ab. Er gewährleistet die erforderliche Finanzierungs- und Planungssicherheit. Der variable Beitrag wird jährlich aufgrund von leistungsbasierten Indikatoren berechnet und angepasst.

Bei den Grundsätzen zur Ausrichtung der festen Beiträge hält sich der Hochschulrat an die in Artikel 51 HFKG vorgesehenen Bemessungskriterien:

  • Anzahl Studierende;
  • Anzahl Studienabschlüsse;
  • durchschnittliche Studiendauer;
  • Betreuungsverhältnisse;
  • Zugehörigkeit der Studierenden zu bestimmten Disziplinen oder Fachbereichen;
  • Qualität der Ausbildung;
  • Forschungsleistungen;
  • Drittmittel, insbesondere des SNF, der EU-Forschungsprogramme, Innosuisse sowie weiterer öffentlicher und privater Quellen;
  • Anteil ausländischer Studierender.

Als für die Finanzierung mit festen Beiträgen relevante Indikatoren betrachtet der Hochschulrat die Anzahl Studierende und Studienabschlüsse, die durchschnittliche Studiendauer und die Verteilung der Studierenden nach Disziplinen oder Fachbereichen. Die Anzahl Studierende in einer vorgängig definierten Regelstudiendauer werden anschliessend nach ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Fachbereichen oder Kostengruppen gewichtet.

Der Hochschulrat stellte ausserdem fest, dass die Forschungstätigkeiten dieser Institutionen häufig schwach ausgeprägt sind und eine Berechnung aufgrund der geringen Gesamtzahl der Projekte zu grosse jährliche Schwankungen ergeben könnte. Aufgrund der institutionellen Unterschiede hat sich der Hochschulrat bei der Verabschiedung der Verordnung für ein Modell entschieden, das an das Profil jeder Institution angepasst wird.

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