FH: Beiträge nach Leistungen in der Forschung

15% der Mittel für die leistungsbezogenen Beiträge werden den Fachhochschulen nach Leistungen in der Forschung ausgerichtet.

Für die Zuteilung der Beiträge nach Leistungen in der Forschung werden zur Hälfte die Forschungsmittel berücksichtigt, welche die Fachhochschulen vom SNF, von EU-Projekten, von Innosuisse und von weiteren öffentlichen oder privaten Dritten erhalten. Für die restlichen 50% wird der Wissenstransfer (Personal, das in der Lehre und in der angewandten Forschung und Entwicklung tätig ist) einbezogen.

Der Beitrag nach den Forschungsmitteln ergibt sich wie folgt:

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Der Beitrag nach dem Wissenstransfer ergibt sich wie folgt:

In die Berechnung einbezogen werden nur Personen (Vollzeitäquivalente, SHIS-Personalkategorien 51−54), die mindestens 50 Stellenprozente in Lehre und Forschung tätig sind, wobei der Anteil Lehre und der Anteil Forschung mindestens je 20 Stellenprozente betragen müssen.

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Summe der Beiträge nach Leistungen der Forschung:

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https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/hs/hochschulen/finanzierung-kantonale-hochschulen/grundbeitraege-nach-hfkg/fh--beitraege-nach-leistungen-in-der-forschung.html