30% der Mittel für die leistungsbezogenen Beiträge werden den Universitäten nach Leistungen in der Forschung ausgerichtet.
Für die Zuteilung der Beiträge nach Leistungen in der Forschung werden zu 22% die SNF- und EU-Projekte berücksichtigt. Davon werden 11% proportional zur Höhe der Forschungsmittel, die eine Universität vom SNF und von EU-Projekten erhält, verteilt. 5,5% werden einer Universität proportional zu ihrer Anzahl von Projektmonaten, d.h. zur Dauer der SNF- und EU-Projekte ausbezahlt. 5,5% erhält eine Universität auf der Basis ihrer Forschungsaktivität, d.h. auf der Grundlage der Anzahl der Projektmonate der SNF- und EU-Projekte im Verhältnis zu ihrem wissenschaftlichen Personal (Vollzeitäquivalente, SHIS-Personalkategorien 51−531).
Bei den restlichen 8%, die gemäss den Forschungsleistungen verteilt werden, werden die Forschungsmittel in Rechnung genommen, die eine Universität von Innosuisse und von weiteren öffentlichen oder privaten Dritten erhält.
Der Beitrag nach der Höhe der Forschungsmittel aus SNF- und EU-Projekten ergibt sich wie folgt: