Rechtsgleichheit und die Gleichberechtigung von Mann und Frau sind als Grundrechte in der Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 3 BV) verankert. Davon abgeleitet sind Bildungs- und Forschungsinstitutionen auf allen Stufen gefordert, für die Umsetzung der Chancengleichheit von Frau und Mann geeignete Massnahmen zu ergreifen.

Mit den Beiträgen des Bundes haben die Hochschulen in der Schweiz vielfältige Massnahmen und Projekte entwickelt und schrittweise Fortschritte auf dem Weg zur Gleichstellung von Mann und Frau erzielt. Der Frauenanteil bei den Professuren und Dozierenden sowie bei den MINT-Studierenden (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) erhöht sich langsam. Besonders bei den Professuren gibt es jedoch in manchen Fachbereichen immer noch eine starke Untervertretung der Frauen, deren Anteil im Durchschnitt bei 23% an den Universitäten und bei 27% (mit Führungsverantwortung) an den Fachhochschulen liegt. Ebenso sind Frauen in Entscheidungsgremien immer noch stark untervertreten.
Massnahmen für eine tatsächliche Gleichstellung, beispielsweise der Abbau von Hindernissen in Studium und Karrieren, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeit bzw. Studium und Familie, werden weiterverfolgt, um ein gleichberechtigtes Mitwirken in Akademie und Wissenschaft für Frauen zu ermöglichen.
Gesetzliche Grundlagen: Die Verfassungsbestimmungen werden insbesondere im Gleichstellungsgesetz vom 24. März 1995 konkretisiert. Für den Hochschulbereich sind zudem die Bestimmungen des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 2011 HFKG massgebend. Im HFKG ist die Umsetzung der Chancengleichheit bei der institutionellen Akkreditierung und bei den projektgebundenen Beiträgen explizit verankert.
Hochschulen und ETH-Bereich: Die Hochschulen haben in den letzten Jahren hochschulspezifische Aktionspläne zu Chancengleichheit und Diversity erarbeitet; sie setzen die geplanten Massnahmen laufend um und tauschen sich über Good Practice aus. Im Rahmen der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021-2024 stellt der Bund erneut projektgebundene Beiträge für die Hochschulen bereit. Die Chancengleichheit von Frau und Mann wird in dieser Förderperiode über hochschul- und hochschultypen übergreifende Kooperationsprojekte im Projekt P-7 «Diversity. Inklusion und Chancengerechtigkeit in der Hochschulentwicklung» unterstützt. Weiterführende Informationen zu den Ausschreibungen und zum Programm sind auf der Webseite von swissuniversities einzusehen, eine Übersicht über die Massnahmen betreffend Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit im BFI-Bereich wurde vom SBFI erstellt.
Der ETH-Rat und die Institutionen des ETH-Bereichs sorgen ihrerseits für Chancengleichheit und streben insgesamt eine Erhöhung des Frauenanteils in Lehre und Forschung sowie insbesondere in Führungspositionen und Entscheidungsgremien an.
Weiterführende Informationen
- Vielfältige Frauenförderung im ETH-Bereich
- www.fix-the-leaky-pipeline.ch
- ETHZ Gender Monitoring
- ETHZ Chancengleichheit
- equality.epfl.ch
Forschungsförderung: Der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) ist darauf bedacht, eine gleichberechtigte und ausgewogene Teilhabe von Frauen und Männern in allen Funktionen, Gremien und Instrumenten zu fördern.
SNF Gleichstellung
Europa: Die Schweiz ist in der Standing Working Group on Gender in Research and Innovation, eine ERA-Gruppe, vertreten. Diese ging aus der früheren Helsinki Group der Europäischen Kommission hervor. Sie erarbeitet Berichte und berät die ERAC zu Themen im Bereich Chancengleichheit in Forschung und Innovation. 2020 hat die EU ihre Gender Equality Strategy veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Dokumente
Indikatoren zur Chancengleichheit in Studium und wissenschaftlicher Laufbahn
SUK P-4 Teilprogramm „Chancengleichheit“ Zwischenbericht (swissuniversities 2015)
SUK P-4 Teilprogramm «Chancengleichheit» Zwischenbericht Zusammenfassung