Die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau sind als Grundrechte in der Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 3 BV) verankert. Davon abgeleitet sind Bildungs- und Forschungsinstitutionen auf allen Stufen gefordert, für die Umsetzung der Chancengleichheit von Frau und Mann geeignete Massnahmen zu ergreifen.
Die Hochschulen in der Schweiz haben vielfältige Massnahmen und Projekte entwickelt und schrittweise Fortschritte auf dem Weg zur Gleichstellung von Mann und Frau erzielt. Der Frauenanteil bei den Professuren ist an universitären Hochschulen von 12 % im Jahr 2004 auf 28 % per Ende 2022 gestiegen. Bei den zwischen 2020 und 2022 eingestellten Professorinnen und Professoren lag der Anteil Frauen bei 45 %. Im Hochschulbereich bestehen jedoch nach wie vor bedeutsame Unterschiede bei den Frauenquoten zwischen den Hochschultypen. Die Schweizerische Hochschulkonferenz, das oberste hochschulpolitische Organ der Schweiz, hat die Erhöhung des Frauenanteils in Lehre und Forschung an den Hochschulen, insbesondere in Führungspositionen, sowie die Erhöhung des Frauenanteils in der tertiären Ausbildung im MINT-Bereich deshalb auch für die Periode 2025-2028 zu einem prioritären Schwerpunkt der gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Koordination erklärt.
Massnahmen für eine tatsächliche Gleichstellung, beispielsweise der Abbau von Hindernissen in Studium und Karrieren, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeit bzw. Studium und Familie, werden weiterverfolgt, um ein gleichberechtigtes Mitwirken in Akademie und Wissenschaft für Frauen zu ermöglichen.
Grundlagen und Massnahmen
Die Verfassungsbestimmungen werden insbesondere im Gleichstellungsgesetz vom 24. März 1995 konkretisiert. Für den Hochschulbereich sind die Trägergesetze (ETH-Gesetz, kantonalen Hochschulgesetze) und die Bestimmungen des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) relevant. Im HFKG ist die Umsetzung der Chancengleichheit bei der institutionellen Akkreditierung und bei den projektgebundenen Beiträgen explizit verankert. Die Förderung der Chancengleichheit und tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau ist schliesslich auch im Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) verankert.
Die vom Bund unterstützten Akteure ETH-Bereich, EHB, swissuniversities, SNF, Innosuisse und Akademien haben die strategische Priorität Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit in ihren strategischen Mehrjahresplanungen 2025-2028 integriert.
Die Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit gehört auch zu den vier priorisierten strategischen Schwerpunkten, die die Schweizerische Hochschulkonferenz für die Periode 2025–2028 zusätzlich mittels projektgebundener Beiträge (PgB) an spezifische Projekte gezielt angehen will. Seit 2013 wurden im Rahmen von durch swissuniversities koordinierte PgB-Projekte zahlreiche Massnahmen umgesetzt, um Chancengleichheit in der Lehre, der Forschung und der Hochschulorganisation sicherzustellen.
Eine Übersicht über die Massnahmen betreffend Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit über den gesamten BFI-Bereich und speziell auch für den Hochschulbereich wurde im Kontext der BFI-Botschaft 2025-2028 vom SBFI erstellt.
Equity – Chancengleichheit, Diversität und Inklusion in all ihren Dimensionen
Seit einigen Jahren wird zusätzlich zur Förderung der Chancengleichheit auch eine Diversitäts- und Inklusionsstrategie von den Hochschulen verfolgt, weil Vielfalt und eine inklusive Arbeitskultur massgeblich zur Exzellenz der Schweizer Forschung, Lehre und Innovation beitragen.
Auch im europäischen Kontext ist die Thematik auf der Agenda. Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, die Gleichstellung der Geschlechter in Forschung und Innovation zu fördern, nicht zuletzt mit der Einführung von Gender Equality Plans als Kriterium für die Förderung im 9. Rahmenprogramm der Europäischen Union, Horizon Europe. In diesem Kontext unterstützt wird auch Genderaction+, ein über 20 Länder umfassendes aktives Netzwerk mit dem Ziel, zur Koordinierung der Gleichstellungs- und Inklusionsziele des neuen Europäischen Forschungsraums beizutragen.