Koordination Hochschulbereich

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Der Bund beteiligt sich seit 1968 an der Finanzierung der kantonalen Universitäten und seit 1995 an der Finanzierung der Fachhochschulen. Im Laufe der Jahre wurden die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen mehrmals geändert. Das 2015 und 2017 in zwei Etappen in Kraft gesetzte Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) hat die Finanzierung und insbesondere die Steuerung des schweizerischen Hochschulraumes auf eine grundlegend neue Basis gestellt.

Das HFKG setzt in Verbindung mit dem kantonalen Hochschulkonkordat und der Zusammenarbeitsvereinbarung im Hochschulbereich zwischen Bund und Kantonen Artikel 63a der Bundesverfassung um. Nach diesem Verfassungsartikel sorgen Bund und Kantone gemeinsam für einen qualitativ hochstehenden, wettbewerbsfähigen und koordinierten Hochschulraum. Dieser umfasst die kantonalen Universitäten, die ETH, die Fachhochschulen inklusive der pädagogischen Hochschulen sowie andere Institutionen des Hochschulbereichs.

Auf der Basis des HFKG und der daran geknüpften Vereinbarungen wurden gemeinsame Organe von Bund und Kantonen, welche die hochschultypenübergreifende gesamtschweizerische Koordination und Qualitätssicherung gewährleisten, geschaffen. Es handelt sich dabei um die Schweizerische Hochschulkonferenz, dem höchsten hochschulpolitischen Organ der Schweiz, die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen sowie den Schweizerischen Akkreditierungsrat. Das HFKG konkretisiert darüber hinaus die verfassungsrechtliche Pflicht des Bundes zur finanziellen Unterstützung der kantonalen Universitäten und Fachhochschulen nach einheitlichen Grundsätzen, aber unter Wahrung der je eigenen Profile der beiden Hochschultypen.

Das HFKG sieht drei Beitragsarten vor: Grundbeiträge, die entsprechend den Leistungen in Lehre und Forschung verteilt werden, Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge sowie projektgebundene Beiträge, welche die Mitfinanzierung von Zusammenarbeitsprojekten von gesamtschweizerischer Bedeutung erlauben. Schliesslich schafft das HFKG die Möglichkeit der Unterstützung von gemeinsamen Infrastruktureinrichtungen der Hochschulen.

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