Diplome und Titel an Schweizer Hochschulen

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Nach den Vorgaben der durch die Schweiz 1999 unterzeichneten Bologna-Deklaration starteten 2004 die ersten Bachelorstudiengänge an den Schweizer Hochschulen. Heute vergeben alle Hochschulen in der Schweiz ausschliesslich Bologna-konforme Diplome und Titel.

Bachelor of Arts BA / Bachelor of Science BSc

Auf der Bachelorstufe (erste Studienstufe) vermitteln die Hochschulen den Studierenden Allgemeinbildung und Grundlagenwissen. Die Zulassungsvoraussetzungen zum Bachelorstudium variieren je nach Hochschultyp. Die Struktur der Titel ist einheitlich aufgebaut und besteht in der Regel aus dem Titel (Bachelor of Arts / Bachelor of Science), der verleihenden Hochschule, dem Studiengang und der Vertiefungsrichtung:

A B C D E
Titel Fachbereich oder methodischer Zugang Verleihende Hochschule Fachliche Ausrichtung Spezialisierung

Die Elemente A und B werden in englischer Sprache abgefasst. Die offiziellen Bezeichnungen bzw. Zuordnungen der Bachelor-Studiengänge können bei der jeweiligen Hochschule sowie bei der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen swissuniversities erfragt werden.

Ergänzend zum Diplom kann ein in Englisch und in der Unterrichtssprache abgefasstes Diploma Supplement abgegeben werden, das Angaben über die Studieninhalte und die akademischen und beruflichen Qualifikationen enthält.

Master of Arts MA / Master of Science MSc

Masterstudiengänge (zweite Studienstufe) vermitteln vertieftes und spezialisiertes Wissen. Sie bereiten die Studierenden auf einen höheren berufsqualifizierenden Abschluss vor. Die Zulassung zur Masterstufe setzt mindestens ein Bachelordiplom oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss voraus. Die Hochschulen können zusätzliche Zulassungsbedingungen stellen. Das Masterstudium schliesst mit dem Titel Master of Arts oder Master of Science ab. Welcher Titel (Arts oder Science) in welchem Fachbereich verliehen wird, legen die Hochschulen gesamtschweizerisch fest.

Doktorat

Die dritte Qualifikationsstufe (Doktorat, Dr.) ist heute den universitären Hochschulen vorbehalten.

Weiterbildung

Weiterbildungen sind Teil des Leistungsauftrags von Hochschulen. Die Bildungsgänge richten sich insbesondere an Personen mit einem (Hochschul-) Abschluss und ersten beruflichen Erfahrungen. Die Hochschulen unterscheiden heute zwischen Zertifikatslehrgängen (Certificate of Advanced Studies / CAS, min. 10 ECTS-Punkte), Weiterbildungsdiplomlehrgänge (Diploma of Advanced Studies / DAS, mind. 30 ECTS-Punkte) und Weiterbildungsmasterstudiengängen (Master of Advanced Studies / MAS, Executive Master of Business Administration / EMBA, Master of Public Health / MPH und Master of Laws / LL.M, mind. 60 ECTS-Punkte).

Weiterführende Informationen

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/hs/hochschulen/koordination-hochschulbereich/diplome-und-titel-an-schweizer-hochschulen.html